Retekess TT126 Manual página 37

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  • ESPAÑOL, página 91
vorgesehenen Sammelstellen abgegeben
werden müssen. Entsorgen Sie diese Produkte
nicht im unsortierten Siedlungsabfall.
Entsorgen Sie sie gemäß den in Ihrer Region
geltenden Gesetzen und Vorschriften.
(1) Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe
an einer Erfassungsstelle von diesem zu
trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
abgegeben und dort zum Zwecke der
Vorbereitung zur Wiederverwendung von
anderen Altgeräten separiert werden.
a) Batterien können nach Gebrauch
unentgeltlich in der Verkaufsstelle zurückgege-
ben werden.
b) Der Nutzer ist zur Rückgabe gebrauchter
Batterien gesetzlich verpflichtet.
(2)  Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall
geworden sind, werden als Altgeräte
bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben
diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll,
sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
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