KIDFIX SICT
KIDFIX SICT
Der
zugelassen:
1.
„Semi universal"
mit den KIDFIX-Rastarmen
an den ISOFIX-
Befestigungspunkten
Dies bedeutet: Der Auto-Kindersitz kann
zusätzlich mit seinen KIDFIX-Rastarmen
an den ISOFIX-Befestigungpunkten des
Fahrzeuges befestigt werden. Diese
Einbauart ist aber nur in Fahrzeugen
zugelassen, die in der nachfolgenden
Fahrzeug-Typenliste aufgeführt sind.
• Die Typenliste wird laufend ergänzt. Die
aktuellste Version erhalten Sie direkt bei
uns oder auf unserer Homepage:
www.britax.eu / www.roemer.eu
• Vorsicht! Ihr Kind wird immer mit dem
3-Punkt-Gurt des Fahrzeuges
gesichert.
• Bitte beachten Sie! In manchen
Fahrzeugen ist die Kopffreiheit auf den
Rücksitzen eingeschränkt. Wenn Sie in
diesen Fahrzeugen den
mit den KIDFIX-Rastarmen befestigen,
kann es sein, dass Sie den Kindersitz
nicht bis zu einer Körpergröße von 1,50
m verwenden können. Das kommt zum
Beispiel dann vor, wenn die KIDFIX-
Kopfstütze an der C-Säule des
Fahrzeugs anstößt.
Bitte beachten Sie hierzu die
Größenangaben in der
Typenliste.
ist für zwei unterschiedliche Einbauarten
KIDFIX SICT
2.
„Universal"
mit dem 3-Punkt-Gurt des
Fahrzeuges
Dies bedeutet: Der Auto-Kindersitz ist
zugelassen für den Einbau mit geprüftem
3-Punkt-Automatikgurt (genehmigt nach
ECE R 16 oder vergleichbarer Norm)
universell in allen Fahrzeuge.
• Dies ist eine „universelle"
Kinderrückhalteeinrichtung. Sie ist nach
der ECE R 44/04 zur allgemeinen
Benutzung in Fahrzeugen zugelassen
und wird auf die meisten, aber nicht
alle, Fahrzeugsitze passen.
• Ein korrekter Einbau ist wahrscheinlich,
wenn der Fahrzeug-Hersteller im
Fahrzeug-Handbuch erklärt, dass das
Fahrzeug für eine „universelle"
Kinderrückhalteeinrichtung dieser
Altersgruppe geeignet ist.
• Diese Kinderrückhalteeinrichtung ist
unter strengeren Bedingungen als
„universell" eingestuft worden, als dies
bei früheren Modellen, die diesen
Hinweis nicht tragen, der Fall war.
• In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte
an den Hersteller oder den Verkäufer
der Kinderrückhalteeinrichtung.
1