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Der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft darf nicht unter fol-
gende Grenzwerte sinken:
17 Vol.-% in Europa mit Ausnahme der Niederlande, Belgien,
UK
19 Vol.-% in den Niederlanden, Belgien, UK, Australien, Neu-
seeland.
Für andere Länder nationale Vorschriften beachten!
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Die Einsatztemperatur liegt zwischen –30 °C und 60 °C.
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Es muss sichergestellt sein, dass sich die Umgebungsatmo-
sphäre nicht nachteilig verändern kann.
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Unbelüftete Behälter, Gruben, Kanäle usw. dürfen mit Filterge-
räten nicht betreten werden.
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Eignung des Atemfilters prüfen: Kennfarbe, Kennzeichnung,
Verfalldatum.
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Notwendigkeit weiterer persönlicher Schutzausrüstungen und
deren Kompatibilität prüfen.
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Gasfilter schützen nicht gegen Partikel! Partikelfilter schützen
nicht gegen Gase und Dämpfe! Im Zweifelsfall Kombinations-
filter verwenden!
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Schadgase, die schwerer als Luft sind, können sich in Boden-
nähe in höheren Konzentrationen anreichern.
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Für niedrigsiedende organische Verbindungen (Siedepunkt
≤65 °C) sind spezielle Anwendungsregeln (in Deutschland
z. B. DGUV-R 112-190) und Einsatzbeschränkungen zu be-
achten!
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Beschädigte Atemfilter oder Atemfilter aus beschädigtem Beu-
tel nicht benutzen.
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Atemfilter, deren Verfallsdatum überschritten ist (Angaben auf
dem Atemfilter), nicht verwenden.
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Es müssen immer beide Atemfilter gleichzeitig gewechselt
werden. Beide Atemfilter müssen immer aus derselben Ver-
packungseinheit sein.
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Bei Weiterverwendung von Atemfiltern sicherstellen, dass die
Weiterverwendung zulässig und die Restgebrauchsdauer aus-
reichend ist.
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Beim Einsatz von Partikelfiltern gegen Partikel radioaktiver
Stoffe, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe und Enzyme die
Wiederverwendbarkeit prüfen; gegebenenfalls an Würth wen-
den.
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Filterpaare, die schwerer als 300 g sind, nur mit einer Vollmas-
ke verwenden (siehe Tabelle 1).
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