Periodische Prüfungen des Ozongenerators
Diese Prüfungen sollen ausschließlich entsprechend qualifizierte
Elektrofachkräfte durchführen
1. Sichtprüfung
Es ist folgendes auf Beschädigungen zu prüfen:
· Bestandteile vom Gehäuse und des Handgriffes;
· Stecker (Risse, Verbrennungen, Verformung der Kontakte);
· Leitungen und Verbindungen im Ozongenerator;
· Die Anschlussleitung ist vor dem Losreißen aus dem Stecker und dem Werkzeug zu schützen sowie auf
ggf. beschädigte Isolierung zu prüfen.
2. Prüfung des Schutzleiters
Es ist folgendes zu prüfen:
· PE-Leiter auf korrekte und sichere Verbindung;
· Die Länge der Leitungsadern, damit die stromführenden Adern beim Herausziehen früher gespannt
werden, als die Schutzleiteradern.
3. Messungen
· Die Messung des Isolierungswiderstands ist mit einem kalten Elektrowerkzeug einschl. Anschlussleitung
mit Gleichspannung 500V (Mega-Ohmmeter 500V) durchzuführen. Der Isolierungswiderstand soll folgende
Werte nicht unterschreiten:
- ab 2 MΩ für Werkzeuge der Schutzklasse I und III sowie
- ab 7 MΩ für Werkzeuge der Schutzklasse II.
· Der höchste zulässige Widerstand der PE-Leitung beträgt 0,1 Ω.
· Die Messwerte gelten als positiv, wenn:
Rp ≤ Rw und RPE ≤ RPR –w
wo:
Rp – gemessener Isolierungswiderstand
Rw – höchster zulässiger Isolierungswiderstand
Rpe – höchster zulässiger Leitungswiderstand
Rrr-w - höchster zulässiger PE-Leitungswiderstand
Prüfintervallen des Ozongenerators:
I Kategorie – jeweils nach 6 Monaten (Bedarfsbetrieb mehrmals im Monat)
II Kategorie – jeweils nach 4 Monaten (häufiger Betrieb von 1 bis 3 mal täglich)
III Kategorie – jeweils nach 2 Monaten (Dauerbetrieb über mehrere Schichten)
Kategorie nach PN-88/E-08400/10: Handgeräte mit Elektroantrieb, Prüfungen während des Betriebs.
Hinweis: Die angegebenen Intervalle sind um die Hälfte zu kürzen, wenn die Ozongeneratoren
unter erschwerten Betriebsbedingungen, z.B. bei erhöhter mechanischer Schadensgefahr oder in
feuchten Räumen usw., betrieben werden.