Sicherheitshinweise:
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als
auch für die Umwelt und die Anlage zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheits-
hinweise kann zum Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche führen. Der Betreiber der
Anlage hat sicherzustellen, daß der Inhalt der Bedienungsanleitung insbesondere die
Sicherheitshinweise dem Bedienungspersonal bekannt sind.
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Die Sprühlanze darf nur an dem dafür vorgesehenen pneuMATO 55-LubeJet Sprühgerät
betrieben werden.
Veränderungen der Sprühlanze sind keinesfalls zulässig.
Vor jeder Reparatur oder Wartungsarbeit ist die Luftverbindung zu lösen sowie durch Betätigen
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des Pistolenabzugshebels den Druck vom Hochdruckschlauch abzulassen.
Sprühlanze nie auf Menschen oder Tiere richten! Verletzungsgefahr!!
Bei Verwendung von Zubehörteilen, z.B. Schlauchleitungen und Anschlußnippel, die nicht von
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MATO geliefert werden, können im Einzelfall Unfallgefahr bestehen. Bei Unfällen und Schäden
durch Fremdteile kann keine Haftung übernommen werden.
Nach dem Gebrauch der Anlage den unter Druck stehenden Schlauch entlasten. Luftzuleitung
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schließen und Sprühpistole nochmals betätigen.
Schlauchleitungen vor Beschädigungen und starker Hitzeeinwirkung schützen.
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Beschädigte Schlauchleitungen unverzüglich gegen Original-Ersatzteil austauschen.
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Umbau oder Veränderung der Anlage sind nur nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
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Die Betriebssicherheit der Anlage ist nur bei bestimmungsgemäßer Anwendung gewährleistet.
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Wartungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal aus-
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geführt werden, das sich durch Studium der Bedienungsanleitung sachkundig gemacht hat.
Wartung:
Überprüfen Sie regelmäßig die druckführenden Teile auf eventuelle Beschädigungen.
Defekte Teile unverzüglich gegen Original-Ersatzteile austauschen.
Hinweise zur Wartung der Sprühpistole entnehmen Sie bitte der separat beigefügten Betriebsanleitung.
Gewährleistung:
Bei Beachtung der Bedienungshinweise und bestimmungsgemäßer Verwendung der Anlage haften
wir im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.
Bei Garantieansprüchen unbedingt die Rechnung Ihres Händlers mit Kaufdatum beifügen.
Ihr Beitrag zum Umweltschutz:
Die geltenden Vorschriften für Anzeige, Aufstellung und Betrieb von Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen sind vom Betreiber unbedingt zu beachten. (wie z.B. WHG, VawS und
TRbF)
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