CS20, Wichtige Informationen über Ihr Instrument
Konformität mit
nationalen
Vorschriften
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FCC Teil 15, 22 und 24 (gültig in USA)
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Hiermit erklärt Leica Geosystems AG, dass die Produkte CS20, CTR20, GS08plus,
AS05 und AS10 grundlegende Vorschriften der Richtlinie 1999/5/EC und anderer
Europäischer Richtlinien bestimmungsgemäß erfüllt. Die Konformitätserklärung
kann unter
http://www.leica-geosystems.com/ce eingesehen werden.
Geräte der Klasse 1 entsprechend der Europäischen Richtlinie
1999/5/EC (R&TTE) können ohne Einschränkung in jedem Mitglieds-
staat der EEA vermarktet und in Betrieb genommen werden.
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In Ländern mit nationalen Vorschriften, die nicht durch die Europäische Richtlinie
1999/5/EG oder FCC Teil 15 abgedeckt sind, sind vor Inbetriebnahme die jewei-
ligen gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen.
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Einhaltung des japanischen Fernmeldegesetzes.
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Dieses Gerät ist gemäß dem japanischen Fernmeldegesetz zugelassen.
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Dieses Gerät sollte nicht verändert werden (andernfalls wird die vergebene
Zulassungsnummer ungültig).
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