Sicherheit
3.4
Persönliche Sicherheitsmaßnahmen
Jeder Bediener muss die Bedienungsanleitung für das Gerät mit den Sicherheitsvorschriften gelesen und
verstanden haben.
Das Gerät und alle übergeordneten Geräte in/an die das Gerät eingebaut ist, dürfen nur von dafür
beauftragten und qualifizierten Personen betrieben werden.
Es dürfen nur Geräte mit Handgriffen manuell geführt werden.
3.5
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den
sicherheitstechnischen Anforderungen aus:
3.6
Unfallschutz
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
Vorsicht bei Gewitter!
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder verschmutzten Baustoffen.
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 °C (37,5 °F) ist verboten!
Es besteht die Gefahr des Abrutschens der Greifgüter bedingt durch Nässe oder Vereisung.
3.7
Funktions- und Sichtprüfung
3.7.1
Allgemeines
Das Gerät muss vor jedem Einsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten
Mängelbeseitigung wieder eingesetzt werden.
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes, muss
sofort jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
5110.0011
Schutzkleidung
Schutzhandschuhe
Sicherheitsschuhe
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