Umweltschäden sowie
Unfallgefahren zu vermeiden.
Der Betreiber hat den sachge-
rechten Betrieb sicherzustellen.
Kinder und Tiere vom Betriebs-
bereich und vom Druckluftgerät
fernhalten.
Gerät nie gegen sich selbst, andere
Personen oder Tiere richten.
Druckluftgeräte dürfen nur von
unterwiesenen Personen bedient
und gewartet werden. Reparaturen
dürfen nur von qualifiziertem
Fachpersonal (Schneider Druckluft
GmbH oder ihren Servicepartnern)
durchgeführt werden.
Gerät nur im drucklosen Zustand
transportieren, warten und repa-
rieren.
Als Energiequelle ausschließlich
Druckluft oder Stickstoff
verwenden.
Nur ausgeruht und konzentriert
arbeiten.
Keine Manipulationen, Notrepara-
turen oder Zweckentfremdungen
vornehmen.
Nur Originalersatzteile verwenden.
Geeichte Ausführung: Bei Aus-
tausch des Manometers oder
sonstige Reparatur, muss das Gerät
neu geeicht werden.
Maximalen Arbeitsdruck (Fließ-
druck) nicht überschreiten (siehe
Kap. 6). Arbeitsdruckeinstellung nur
über einen Filterdruckminderer.
Alle der Sicherheit dienenden Ein-
richtungen müssen vorhanden sein.
Sie dürfen nicht entfernt, geändert
oder beschädigt werden.
Der Druckluftanschluss muss über
eine Schnellkupplung in unmittel-
barer Nähe erfolgen.
Treten Undichtigkeiten am Gerät
oder andere Betriebsstörungen auf,
ist das Gerät sofort von der Druck-
luft- oder Stickstoffquelle zu tren-
nen und die Fehlerursache zu
RF-RM
beheben. Bei geeichten Geräten
kann eine neue Eichung erforderlich
sein.
Gerät nicht zum Ausblasen oder für
Reinigungsarbeiten verwenden.
Schlauch am Gerät nicht knicken.
Die Entsorgung des Druckluftwerk-
zeuges muss nach den gültigen
gesetzlichen Bestimmungen
durchgeführt werden.
8.
Aufbau
01
Manometer
02
Entlüftungsventil
03
Stecknippel
04
Schlauch mit Ventilstecker gerade
05
Abzugshebel
9.
Eichung
Das geeichte Reifenfüllmessgerät darf
nach Ablauf der Prüffrist erst wieder
benutzt werden, nachdem eine
erneute Eichung durchgeführt wurde.
Die Prüffrist ist auf der Stempelung
(Sechseck) der Blombe (Bild 3a)
ersichtlich.
Die Gültigkeitsdauer der Eichung
beträgt nach Ablauf des
Kalenderjahres an dem das Gerät
geeicht wurde 2 Jahre. Die Pflicht der
Eichung betrifft den Betreiber
(Eichgesetz § 35 [2] 1).
10. Inbetriebnahme
10.1
Vor erster Inbetriebnahme
1. Vor der Inbetriebnahme
Sicherheitshinweise Kap. 7 lesen
und beachten.
2. Sichtprüfung des Gerätes
vornehmen.
3. Verpackungsmaterial lagern für die
Dauer der Gewährleistung. Danach
nach örtlich geltenden Vorschriften
entsorgen.
Deutsch 5