5. Empfehlung:
Die optimale Dämpfungswirkung wird bei neuen Reibelementen erst nach einer
gewissen Einfahrzeit erreicht.
Sollten die Reibelemente verschlissen oder mit Öl oder Fett in Berührung
gekommen sein, so müssen diese getauscht werden um die volle Wirksamkeit der
Dämpfung und damit der Anhängerstabilisierung wieder herzustellen.
Zur weiteren Erhöhung der Fahrsicherheit empfehlen wir die Aufrüstung des
Anhängers mit unserem elektronischen Stabilisierungssystem ETS Plus, welches
bei erkannter Instabilität des Anhängers diesen durch gezielte Bremseingriffe
zurück in die Spur zwingt.
Darüber hinaus empfehlen wir den Einsatz bzw. die Nachrüstung von Radbremsen
mit automatischer Nachstellung. Nur damit ist sichergestellt, dass immer die volle
Bremswirkung vorhanden ist und ein elektronisches Stabilisierungssystems im
Notfall wirkungsvoll eingreifen kann.
6. Sicherheitshinweise:
ACHTUNG Quetsch-Gefahr!
Nicht in die geöffnete Stabilisierungs-Kugelkupplung greifen.
Der federbelastete Schließmechanismus könnte auslösen und
zu Verletzung der Finger führen.
Das erhöhte Sicherheitsangebot durch die KS25, KS30 bzw. KS35 darf Sie nicht
dazu verleiten, ein Sicherheitsrisiko einzugehen. Die Fahrgeschwindigkeit ist
immer den Wetter-, Fahrbahn- und Verkehrsverhältnissen anzupassen.
Im Fahrbetrieb muss die Stabilisierung aktiviert sein!
Die erreichbare Stabilisierungswirkung am Gespann hängt in großem Umfang
von der Wirksamkeit der Reibbeläge in der Kugelkupplung bzw. dem Zustand
der Anhängekugel ab. Prüfen Sie daher regelmäßig die Reibelemente auf Ihren
Verschleißzustand. Die Reibelemente müssen absolut öl- und fettfrei sein.
Die Fahrstabilität des Anhängers hängt in hohem Maße auch von der Beladung,
dem Reifenfülldruck und dem Zustand der Reifen ab.
Die physikalisch vorgegebenen Grenzen können auch durch die KS25, KS30 bzw.
KS35 nicht außer Kraft gesetzt werden.
Anhänger / Caravans mit hohem Schwerpunkt können kippen, bevor ein
nennenswertes Pendeln auftritt. Dies kann auch durch die KS25, KS30 bzw. KS35
nicht verhindert werden.
An der Bremsanlage dürfen keine unsachgemäßen Veränderungen vorgenommen
werden.
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Version 5.00/2021 . 209692.001