HINWEIS!
Kurzschlussgefahr!
• Vor den Arbeiten an der Fahrzeugelektrik unbedingt die
Fahrzeugbatterie abklemmen - es besteht Kurzschlussgefahr!
• Die Elektroinstallation sowie der mechanische Anbau am
Fahrzeug müssen fachgerecht ausgeführt werden. Ein
fehlerhafter Anbau kann Kurzschlüsse verursachen oder zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
HINWEIS!
Beschädigungsgefahr!
• Auf die Elektrokabel dürfen keinerlei Zugkräfte wirken, auch
nicht bei Volleinschlag der Lenkung. Die Anschlusskabel
müssen geschützt verlegt werden, sodass die Kabel nicht
aufscheuern können und sie dürfen nicht abknicken. Ggf. ist
eine extra Kabelhülle oder eine Gummi-Kabeldurchführung zu
verwenden.
4 | Montage
4.1 | Gesetzliche Hinweise zur Montage von Tagfahrlichtern
Tagfahrlicht darf nur an Zweirädern verwendet werden, die nach EU-Recht
zugelassen sind (VO-EU 3/2014; 2009/67/EG; ECE-R53). Es ist nicht zugelassen
für Fahrzeuge, die nach StVZO zugelassen wurden (Oldtimer und Klassiker mit
älterer Erstzulassung).
Des Weiteren müssen Tagfahrleuchten automatisch mit Anstellen der „Zündung"
eingeschaltet werden und automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht einge-
schaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Dies
gilt nicht bei Betätigung der Lichthupe.
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