5. Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE Richt-
linie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile müssen
getrennt der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, weil giftige
und gefährliche Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt nachhal-
tig schädigen können.
Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdau-
er an den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete, öffentliche
Sammelstellen kostenlos zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige
Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsanleitung oder/und der
Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stofftrennung,
Verwertung und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum
Schutz unserer Umwelt.
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