Pflege und Wartung
GEFAHR
Vor allen Arbeiten am Gerät, Gerät aus-
schalten und Netzstecker ziehen.
Staubbeseitigende Maschinen sind Sicher-
heitseinrichtungen zur Verhütung oder Be-
seitigung von Gefahren im Sinne von
BGV A1.
– Zur Wartung durch den Benutzer muss
das Gerät auseinandergenommen, ge-
reinigt und gewartet werden, soweit es
durchführbar ist, ohne dabei eine Ge-
fahr für das Wartungspersonal und an-
dere Personen hervorzurufen. Geeig-
nete Vorsichtsmaßnahmen beinhalten
Entgiftung vor dem Auseinanderneh-
men. Vorsorge treffen für örtlich gefilter-
te Zwangsentlüftung, wo das Gerät
auseinandergenommen wird, Reini-
gung der Wartungsfläche und geeigne-
ter Schutz des Personals.
– Das Äußere des Gerätes sollte durch
Staubsaugverfahren entgiftet und sau-
ber abgewischt werden, oder mit Ab-
dichtmittel behandelt werden, bevor es
aus dem gefährlichen Gebiet genom-
men wird. Alle Geräteteile müssen als
verunreinigt angesehen werden, wenn
sie aus dem gefährlichen Gebiet ge-
nommen werden. Es müssen geeignete
Maßnahmen ergriffen werden, um eine
Staubverteilung zu vermeiden.
– Bei der Durchführung von Wartungs-
und Reparaturarbeiten müssen alle ver-
unreinigten Gegenstände, die nicht zu-
friedenstellend gereinigt werden kön-
nen, weggeworfen werden. Solche Ge-
genstände müssen in undurchlässigen
Beuteln, in Übereinstimmung mit den
gültigen Bestimmungen für die Beseiti-
gung solchen Abfalls, entsorgt werden.
– Bei Transport und Wartung des Gerä-
tes ist die Ansaugöffnung mit dem Ver-
schlussstopfen zu verschließen.
WARNUNG
Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung
von Gefahren müssen regelmäßig gewar-
tet werden. Das heißt, mindestens einmal
jährlich vom Hersteller oder einer unterwie-
senen Person auf ihre sicherheitstechnisch
einwandfreie Funktion überprüft werden,
z.B. Dichtheit des Gerätes, Beschädigung
des Filters, Funktion der Kontrolleinrichtun-
gen.
GEFAHR
Die Wirksamkeit der Filtration des Gerätes
kann durch das Testverfahren wie in
EN 60 335–2–69 22.AA.201.2 spezifiziert,
geprüft werden. Diese Prüfung muss min-
destens jährlich erfolgen oder häufiger,
wenn dies in nationalen Anforderungen
spezifiziert ist. Bei negativem Prüfergebnis
ist der Test mit einem neuen Flachfaltenfil-
ter zu wiederholen.
Hinweis: Industriestaubsauger/Entstau-
ber sind nach Bedarf, mindestens aber ein-
mal jährlich zu warten, gegebenenfalls in-
standzusetzen und durch einen Sachkundi-
gen (Qualifikation gemäß TRGS 519 Nr.
5.3, Abs. 2) zu prüfen. Das Prüfergebnis ist
auf Verlangen vorzulegen.
ACHTUNG
Beschädigungsgefahr! Keine silikonhalti-
gen Pflegemittel zum Reinigen verwenden.
– Einfache Wartungs- und Pflegearbeiten
können Sie selbst durchführen.
– Die Geräteoberfläche und die Behälte-
rinnenseite sollten regelmäßig mit ei-
nem feuchten Tuch gereinigt werden.
GEFAHR
Gefahr durch gesundheitsschädlichen
Staub. Bei Wartungsarbeiten (z.B. Filter-
wechsel) Atemschutzmaske P2 oder hö-
herwertig und Einwegkleidung tragen.
Flachfaltenfilter wechseln
GEFAHR
Anfallender Staub ist in staubdichten Be-
hältern zu transportieren. Ein Umfüllen ist
nicht zulässig. Die Entsorgung der asbest-
haltigen Abfälle ist entsprechend der Vor-
schriften und Regeln für die Abfallentsor-
gung vorzunehmen.
– 6
DE
11