Gewährleistung
1.1.1.8
Busch-Jaeger Geräte sind mit modernsten Technologien
gefertigt und qualitätsgeprüft. Sollte sich dennoch ein
Mangel zeigen, übernimmt Busch-Jaeger Elektro GmbH
(im folgenden: Busch-Jaeger) - unbeschadet der
Ansprüche des Endverbrauchers aus dem Kaufvertrag
gegenüber seinem Händler - im nachstehenden Umfang
die Mängelbeseitigung für das Busch-Jaeger Gerät ( im
folgenden: Gerät):
Umfang der Erklärung: Diese Erklärung gilt nur, wenn
das Gerät infolge eines - bei Übergabe an den
Endverbraucher bereits vorhandenen - Konstruktions-,
Fertigungs- oder Materialfehlers unbrauchbar oder die
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird (Mangel). Sie
gilt insbesondere nicht, wenn die Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit des Gerätes auf natürliche Abnutzung,
unsachgemäßer Verwendung (einschließlich Einbau) oder
Einwirkung von aussen beruht.Diese Erklärung stellt keine
Beschaffenheitsgarantie im Sinne der §§ 443 und 444
BGB dar.
Ansprüche des Endverbrauchers aus der Erklärung:
Im Falle eines berechtigten und ordnungsgemäß geltend
gemachten Anspruchs wird Busch-Jaeger nach eigener