7 Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE Richtlinie
nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile müsse getrennt der
Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, weil giftige und gefährliche
Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt nachhaltig schädigen
können.
Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an
den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete, öffentliche Sammel
stellen kostenlos zurückgeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht.
Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsanleitung oder/und der Verpackung
weist auf diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stofftrennung, Verwertung
und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz
unserer Umwelt.
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