Bedien- und Anzeigeelemente
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Abbildung 1: Steuerpult des Fahrwerks
Anmerkung: Die folgende Aufstellung entspricht
den Bezugsnummern in Abbildung 1 und 2.
1. Notaus
2. Motorstart
3. Gangwahl
4. Schlüsselschalter
5. Steuerkreissicherungen
6. Betätigung der Hubmechanik
7. Betätigung des Auslegers
8. Betätigung zum Ausfahren des Auslegers
9. Betätigung des Plattformarms
10. Betätigung des Drehgestells
11. Betätigung zum Schwenken der Arbeitsbühne
12. Betätigung zum Nivellieren der Arbeitsbühne
13. Stundenzähler
14. Signalhorntaste
15. Fahrhebel
16. Arbeitsgeschwindigkeitsregler
17. Kraftstoffwahl (Zweistoffausführung)
18. Fußschalter (am Boden der Arbeitsbühne)
19. Niveaufehleranzeige
20. Vorheizknopf (Diesel).
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Abbildung 2: Steuerpult der Arbeitsbühne
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Vor Inbetriebnahme der Arbeitsbühne muß folgendes
sichergestellt sein:
Die Sicherheitsinspektion vor Inbetriebnahme ist
abgeschlossen,
und alle Unregelmäßigkeiten sind beseitigt.
Der Bediener ist für den Betrieb der Maschine
gründlich geschult.
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Das Arbeitsgelände ist hinsichtlich der Fahrstrecke
frei von Hindernissen, Löchern, abschüssigen
Stellen und irgendwelchen Personen.
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Die Fahrbahn kann die Radlasten tragen.
Bezüglich Lage der Bedienorgane siehe Abbildung 1 und 2.
Während des Betriebes ist im Notfall zum Stoppen aller
Funktionen jederzeit der Notaustaster zu drücken.
Während des Betriebes ist bei Bedarf zum Auslösen
eines akustischen Warnsignals jederzeit die Horntaste
zu drücken.
Beim Verfahren oder Hochfahren der Maschine
ist stets ein zugelassener Haltegurt zu benutzen,
der ordnungsgemäß am dafür vorgesehenen
Verankerungspunkt der Arbeitsbühne zu
befestigen ist (siehe Abbildung 3).
An jedem Verankerungspunkt darf nur ein
Haltegurt befestigt werden.
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Abbildung 3: Typischer Verankerungspunkt
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Betrieb
Notaus
Signalhorn
für Haltegurte