LUXOMAT D
Lichtpolymerisationsgerät
Betriebsanleitung
1.
ALLGEMEINES
1.1 Diese Anleitung ermöglicht den sicheren und effizienten Umgang mit dem Gerät. Die Anleitung ist Bestandteil des Lichtpolymerisations-
gerätes und muss in unmittelbarer Nähe des Gerätes für das Personal jederzeit zugänglich aufbewahrt werden. Das Personal muss diese
Anleitung vor Beginn aller Arbeiten sorgfältig durchgelesen und verstanden haben. Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten ist die
Einhaltung aller angegebenen Sicherheitshinweise und Handlungsanweisungen in dieser Anleitung. Darüber hinaus gelten die örtlichen
Unfallverhütungsvorschriften und allgemeinen Sicherheitbestimmungen für den Einsatzbereich des Gerätes.
1.2 Haftungsbeschränkung
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund
• Nichtbeachtung der Anleitung
• Nichtbestimmungsgemäßer Verwendung
• Einsatz von nicht ausgebildetem Personal
• Technischen Veränderungen
• Verwendung nicht zugelassener Ersatzteile
Technische Änderungen im Rahmen der Verbesserung und Weiterentwicklung behalten wir uns vor.
1.3 Urheberschutz
Diese Betriebsanleitung ist urheberrechtlich geschützt. Überlassung der Anleitung an Dritte, Vervielfältigungen in jeder Art und Form,
auch auszugsweise, sowie Verwertung und/oder Mitteilung des Inhaltes sind ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers außer für
interne Zwecke nicht gestattet.
1.4 Ersatzteile
Falsche oder fehlerhafte Ersatzteile können die Sicherheit beeinträchtigen sowie zu Beschädigungen führen.
• Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
1.5 Garantiebestimmungen.
Es gelten die gültigen gesetzlichen Regelungen.
1.6 Kundendienst
Für technische Auskünfte steht unser Kundendienst zur Verfügung. Darüber hinaus sind unsere Mitarbeiter ständig an neuen Informationen
und Erfahrungen interessiert, die sich aus der Anwendung ergeben und für die Verbesserung unserer Produkte wertvoll sein können.
Service Hotline +49(7504 970910.
1.7 Entsorgung
Das Gerät kann zur ordnungsgemäßen Entsorgung an den Hersteller zurückgegeben werden.
2.
SICHERHEIT
2.1 Verantwortung des Betreibers
Das Lichtpolymerisationsgerät wird ausschließlich im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber des Gerätes unterliegt
daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit. Der Betreiber muss dafür Sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit dem Gerät
umgehen, die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben. Das Gerät darf nur durch geschultes Fachpersonal bedient werden.
1 Bedienungselemente
2 Netzschalter EIN-AUS
3 Kaltgerätestecker mit Sicherung
4 Beschickungs-Schublade
Das Gerät dient zum Aushärten lichthärtender Dentalmaterialien wie universel-
len Abformlöffeln, Versiegelungslacken sowie Ausblockmate-
rialien. Der Polymerisationsraum bietet ausreichend Platz für die Aufnahme von
bis zu 4 Modellen. Durch die im Halbkreis angeordnete Kombination von je 2
Stück UVA- und Blaulichtlampen, ergibt sich ein homogenes Polymerisationslicht
für eine sichere und gleichmäßige Aushärtung der lichthärtenden Kunststoffe.
Version 03 01.03.2015
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