Sicherheit
2.8.2
Hydraulik
Alle Hydraulikleitungen und Anschlüsse vor jedem Arbeitseinsatz auf Dichtigkeit prüfen. Defekte Teile in
drucklosem Zustand von Fachpersonal austauschen lassen.
Vor dem Öffnen von Hydraulikanschlüssen ist das Umfeld gründlich zu reinigen. Bei Arbeiten an der
Hydraulikanlage ist auf Sauberkeit zu achten.
Die Hydraulikanschlussschläuche dürfen keine Scheuerstellen aufweisen und sich bei Hub- und
Senkbewegungen an keinerlei hervorstehenden Kanten einhaken und somit abreißen.
Der Bediener des Gerätes hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass der vorhandene Betriebsdruck, welcher zum
Arbeiten mit dem Gerät erforderlich ist, konstant vorhanden ist.
Nur unter dieser Voraussetzung ist ein sicheres Greifen bzw. Heben und Transportieren der Greifgüter mit dem
Gerät gewährleistet.
2.9
Sicherheit im Betrieb
2.9.1
Trägergeräte / Hebezeuge
•
Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
•
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
•
Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen
erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges und der Anschlagmittel darf unter keinen
Umständen überschritten werden!
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