17. ENTSORGUNG
Wir weisen Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass
Elektroaltgeräte gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, einer vom
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind. Das nachfolgend
dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer
durchgestrichenen Abfalltonne weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten
Erfassung hin.
Hinweis gemäß Batteriegesetz (BattG)
Batterien können nach Gebrauch auch im Handelsgeschäft unentgeltlich
zurückgegeben werden.Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt
werden. Unabhängig davon weisen wir auf Folgendes hin: Altbatterien können
Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die
Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch
wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet
werden. Das Zeichen mit der durchgekreuzten Abfalltonne bedeutet, dass Batterien
und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen müssen bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nachstehende Symbole mit folgender
Bedeutung bei der Kennzeichnung der Batterien verwendet werden:
Recyclingkreislauf
Verpackungsmaterialien können wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt
werden. Entsorgen Sie die Verpackung gemäß den aktuellen Bestimmungen.
Informationen erhalten Sie bei den Rückgabe- und Sammelsystemen Ihrer
Gemeinde.
Relaxxnow 19