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Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektro-
nik-Altgeräte und Umsetzung in nationales Recht müssen verbrauchte
Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden und einer umweltge-
rechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung
zur Mitwirkung bei der sachgerechten Verwertung im Falle der Eigen-
tumsaufgabe verpß ichtet. Das Altgerät kann hierfür auch einer Rück-
nahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne der
nationalen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes durchführt.
Nicht betroffen sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und Hilfs-
mittel ohne Elektrobestandteile.
Der Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung von Dokumentation und Begleitpapieren der Produkte,
auch auszugsweise ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der ISC GmbH zulässig.
Technische Änderungen vorbehalten.