3.
Gewährleistung, Garantie und Haftung
Wir schließen generell Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus, wenn sie auf einer oder mehrere der
folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Luftschleieranlage.
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen und Wartungen.
Katastrophenfälle, Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt.
Wir haben die Informationen in dieser Betriebsanleitung sorgfältig geprüft. Dennoch schließen wir eine Haftung
für Fehler in dieser Anleitung aus.
4.
Wer darf welche Arbeiten an der Anlage durchführen?
Als Betreiber der Luftschleieranlage müssen Sie sicherstellen, dass die Montage und die Inbetriebnahme nur
durch qualifizierte Fachbetriebe durchgeführt werden.
Nur unterwiesene Mitarbeiter dürfen die Anlage bedienen. Die unterwiesenen Mitarbeiter dürfen nur Störungen an
der Anlage beheben, die im Kapitel „Störungen" aufgeführt sind. Für alle anderen Störungsfälle muss ein Fachbe-
trieb hinzugezogen werden. Ausführliche Sicherheitsüberprüfungen, Reparaturen, Außerbetriebsetzung und Ent-
sorgung dürfen ebenfalls nur von Fachbetrieben ausgeführt werden.
Als Fachbetriebe gelten in diesem Zusammenhang:
für elektrische Installationen und Reparaturen: Elektro-Fachkräfte gemäß UVV Elektrische Anlagen, EG-
Maschinenrichtlinie, Geräte- und Produkt-Sicherheits-Gesetz GPSG und DIN VDE 0100/DIN VDE 0113/
EN 60204-1,
für bauliche Montagen ist ausschließlich ein spezialisierter Lüftungs- oder Sanitärfachpartner zu beauftragen.
5.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Damit die Anlage auch im täglichen Betrieb den maximalen Sicherheitsstandard aufrecht erhalten kann, müssen
Sie als Betreiber sicherstellen:
dass die Anlage nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben und regelmäßig auf ihre Funkti-
onstüchtigkeit überprüft wird,
dass diese Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort der Luftschlei-
eranlage zur Verfügung steht,
dass alle Störungen, vor allem die, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigt werden
(die Anlage darf in dieser Zeit nicht betrieben werden).
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