Heckträgersysteme bei Nichtbenutzung vom Fahrzeug abgenommen werden.
D-Wert :
- Hinweis: Es sind die Angaben des Fahrzeug-/Kupplungsherstellers über den zulässigen D-Wert der Kupplungskugel
mit Halterung (KmH) zu beachten.
Der D-Wert der Kupplungskugel mit Halterung (KmH) muss mindestens 7,6 kN betragen. Anstelle des D-Wertes ist bei
älteren KmH (Kupplungskugel mit Halterung) häufig die zulässige Anhängelast G[A] und das zulässige Gesamtgewicht
des Zugfahrzeugs G[K] angegeben. Daraus lässt sich der D-Wert der KmH wie folgt berechnen: D = (9,81/1000) x (G[A]
x G[K]) / (G[A] + G[K]) D in [kN], G[A] in [kg], G[K] in [kg]
- Angabe der zulässigen Zahl von Fahrrädern -> Maximal 1
- Hinweis: Fahrradteile, z.B.: Lenker oder Pedale dürfen nicht über den Umriß des Fahrzeugs hinausragen!
Fahrverhalten :
- Durch die Verwendung des Hecktragesystems ist der hintere Böschungswinkel im Vergleich zur Serie eingeschränkt,
so dass das Fahrzeug bei Fahrbahnunebenheiten früher aufsetzen kann. Zusätzlich sollte dem durch das Hecktrag-
esystem und die Ladung verursachten, veränderten Fahr- und Bremsverhalten durch angepasste Geschwindigkeit
Rechnung getragen werden.
- Sichtbeeinträchtigung nach hinten Bei Sichtbeeinträchtigung nach hinten sind am Fahrzeug geeignete Rückspiegel
(z.B. rechter Außenspiegel oder Anhängerrückspiegel) zu montieren.
- Wiederholung des amtlichen Kennzeichens am Hecktragesystem.
Rückwärtige Beleuchtungseinrichtungen Die rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs werden durch
das Hecktragesystem teilweise verdeckt. Das Hecktragesystem ist daher mit eigener Beleuchtung und eigenem
Wiederholungsschild des amtlichen PKW- Kennzeichen zu versehen. Der Umfang der Leuchtenwiederholung hängt
vom Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs ab.
- An Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 01. Januar 1987 brauchen Nebelschlußleuchte und Rückfahrscheinwerfer
des Hecktragesystems nicht betriebsfertig zu sein. Die Verwendung einer 7-poligen Anhängersteckdose ist möglich.
- An Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01. Januar 1987 bis zum 31. Dezember 1990 muß auch der
Rückfahrscheinwerfer am Hecktragesystem betriebsfertig sein. Die Verwendung einer 7-poligen Steckdose ist möglich
bei Verzicht auf Dauerplus (Klemme 54g).
- An Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01. Januar 1991 sind alle serienmäßigen rückwärtigen Beleuchtungsein-
richtungen des Fahrzeugs auch am Hecktragesystem zu wiederholen. Nebelschlußleuchte und Rückfahrscheinwerfer
des Hecktragesystems müssen betriebsfertig sein. Durch Verwendung eines Relais oder einer Steckdose mit Abschalt-
kontakt ist zu gewährleisten, dass sich die Nebelschlussleuchte fahrzeugseitig bei Benutzung des Hecktragesystems
selbsttätig ausschaltet, bzw. nach Entfernen des Steckers wieder einschalten läßt (13-polige Steckdose).
- Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung erstmals nach dem 01. Oktober 1998 erteilt wurde, dürfen
Ladungsträger oder mitgeführte Ladung die dritte Bremsleuchte des Fahrzeugs nicht verdecken. Die dritte
Bremsleuchte muß rechts und links -ausgehend von der Fahrzeuglängsachse-in einem Horizontalwinkel von 10 °, nach
oben -ausgehend von der Leuchtenoberkante- in einem Vertikalwinkel von 10 ° und nach unten - ausgehend von der
Leuchtenunterkante- in einem Vertikalwinkel von 5 ° sichtbar sein.
Kann auch nur eine dieser Sichtbedingungen nicht eingehalten werden, ist die dritte Bremsleuchte auch am Hecktrag-
esystem zu wiederholen.
- Kenntlichmachung der Ladung Ragt die Ladung mehr als 40 cm über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der
Begrenzungs- oder Schlußleuchten des Hecktragesystems hinaus, so ist sie, wenn erforderlich, kenntlich zu machen,
und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine
Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine Leuchte mit rotem Licht.
- Reinigen Sie den Fahrradträger nach jedem Gebrauch, wobei Sie besonders auf die verschiebbaren Teile achten
sollten.
ES :
Las instrucciones de seguridad y montaje deben leerse de forma obligatoria y deben ser respetadas en detalle antes
de utilizar el porta bicicletas. Deben ser conservadas para futuros usos y para una utilización segura.
El no respetar las instrucciones de seguridad, de montaje y de mantenimiento supondrá la invalidación de la garantía.
Las instrucciones de montaje deben ser escrupulosamente respetadas antes de la utilización del producto. Deben ser
conservadas.
- Además, este portabicicletas es compatible con el montaje de bicicletas mediante asistencia eléctrica.
- Este portabicicletas está previsto para el transporte de 1 bicicleta.
- El uso de este portabicicletas está condicionado por las características de su acoplamiento (carga máxima permitida
"S"). Esta información aparece en la placa de identificación de su acoplamiento.
- A continuación, encontrará una tabla de recomendaciones con las cargas "S" mínimas que debe tener su acoplamien-
to para ser compatible con la carga de una bicicleta.
Observe imperativamente tanto la recomendación de carga "S" como la recomendación de carga del portabicicletas.
Atención : Si no se respetas estas preconizaciones, se corre el riesgo de dañar el enganche y el vehículo.Nosotros
declinamos toda responsabilidad en el caso de no respetar las preconizaciones obligatorias.
Atención : La carga máxima admisible sobre el porta bicicletas es de 30 kg.
Antes del montaje del porta bicicletas, debe de asegurarse de la compatibilidad del montaje sobre su vehículo. En caso
de duda, consulte a un vendedor/técnico.
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