13. U
MWELTGERECHTE
13.1 V
ERTIKUTIERER
Gemäß der EU-Richtlinie
nischer Geräte und deren Implementierung in nationale Gesetze, müssen alle
elektrischen Werkzeuge separat gesammelt und umweltgerecht recycelt wer-
den. Alternative Entsorgung: Falls der Besitzer des elektrischen Werkzeuges
dieses nicht an den Hersteller zurückgibt, muss er es verantwortungsbewusst
entsorgen und an einer entsprechenden Sammelstelle abgeben, wo es für das Recycling gemäß
nationalen Entsorgungsgesetzen und -vorschriften aufbereitet wird.
Davon ausgeschlossen sind Zubehör und Werkzeuge ohne elektrische oder elektronische Kom-
ponenten.
13.2 V
ERPACKUNG
Die Verpackung besteht aus Karton und einer separat beschrifteten Folie. Beide Materialien
sind recycelbar.
Geben Sie diese Materialien an einer Recyclingstelle ab.
E
2012/19/EU
28
NTSORGUNG
zur Entsorgung elektrischer und elektro-
(DE)