5.2
Baugrube
Damit ausreichend Arbeitsraum vorhanden ist, muss die Grundfläche der Baugrube die Behältermaße auf
jeder Seite um ca. 500 mm überragen, der Abstand zu festen Bauwerken muss mind. 1200 mm betragen.
Die Böschung ist nach DIN 4124 anzulegen. Der Baugrund muss waagerecht und eben sein und eine
ausreichende Tragfähigkeit gewährleisten.
Die Tiefe der Grube muss so bemessen sein, dass die max. Erdüberdeckung (1000 mm ab Oberkante
Behälterkörper) über dem Behälter nicht überschritten wird. Für die ganzjährige Nutzung der Anlage ist
eine Installation des Behälters und der wasserführenden Anlagenteile im frostfreien Bereich notwendig. In
der Regel liegt die frostfreie Tiefe bei ca. 800 mm, genaue Angaben hierzu erhalten Sie bei der
zuständigen Behörde.
Als Unterbau wird eine Schicht verdichteter Rundkornkies (Körnung 8/16 nach DIN 4226-1, Dicke ca.
150 – 200 mm) aufgetragen.
5.2.1 Grundwasser und bindige
(wasserundurchlässige) Böden
Bei nur gelegentlich auftretendem Grundwasser und
bindigen, wasserundurchlässigen Böden (z. B. Lehm)
ist für eine ausreichende Ableitung (Drainage) des
Grund- bzw. Sickerwassers zu sorgen, so dass die
Behälter nie tiefer als 500 mm im Grundwasser
stehen. Ggf. muss die Drainageleitung in einem
senkrecht eingebauten DN 300 Rohr enden, in dem
eine Tauchdruckpumpe eingelassen ist, die das
überschüssige Wasser abpumpt. Die Pumpe ist
regelmäßig zu überprüfen.
Ist zu erwarten, dass die Behälter tiefer eintauchen ist
in jedem Fall für eine ausreichende Ableitung zu
sorgen.
5.2.2 Hanglage, Böschung etc.
Beim Einbau des Behälters in unmittelbarer Nähe
(< 5 m) eines Hanges, Erdhügels oder einer Böschung
muss
eine
statisch
Aufnahme des Erddrucks errichtet werden. Die Mauer
muss die Behältermaße um mind. 500 mm in alle
Richtungen überragen und einen Mindestabstand von
1200 mm zum Behälter haben.
5.2.3 Einbau der Behälter neben LKW befahrenen
Flächen
Bei Installation der Behälter neben befahrenen
Flächen die mit schwereren Fahrzeugen als PKW´s
befahren werden muss gewährleistet sein, dass die
auftretenden Belastungen durch diese Fahrzeuge
nicht auf den Behälter übertragen werden. Der
Abstand entspricht mindestens der Grubentiefe.
Mind. Abstand zu befahrenen Flächen:
Behälter
1600 L
Abstand
1670 mm
5.
Einbau und Montage
berechnete
Stützmauer
2650 L
1950 mm
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zur
Befahrene Fläche
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