Verwendungszweck des Standladers und Konformität:
Das Gerät erfüllt die Schutzforderungen der EMV-Direktive 2004/108/EG, der LVD
Direktive 73/23/EWG und der R&TTE Direktive 99/5/EC der Europäischen Union,
sowie die technischen Normen für Amateurfunk EN 301 783-2 und CB Funk EN 300
433 –2 bzw. EN 300 135-2 und ist mit dem CE- Zeichen gekennzeichnet. Defekte
Geräte dürfen, falls sie entsorgt werden sollten, nicht in den Hausmüll, sondern nur
über die kommunalen Sammelstellen zum umweltgerechten Recycling abgegeben
werden.
Vorsichtsmaßnahmen und Warnhinweise:
Bitte verwenden Sie das Ladegerät nur dann, wenn Sie das Batteriefach
vollständig mit NiMH (Nickel-Metall-Hydrid) Akkus bestückt haben und beachten
Sie die Hinweise dieser Anleitung.
Normale Batterien, wie z.B. Alkali-Mangan-Zellen dürfen niemals aufgeladen
werden. Es besteht Verletzungs- und Explosionsgefahr! Auch dürfen niemals
Akkus verschiedener Kapazitäten oder verschiedener Marken gemischt
benutzt werden. Alle Akkus sollten völlig identisch sein und auch möglichst
gleich alt sein. Sie müssen nach Herstellerangaben schnellladefähig sein (dies
trifft für die meisten neueren Akkutypen zu).
Standladegerät DG-630 N
(Art.- Nr. 10 106)
Bedienungsanleitung
Das Standladegerät DG-630N ist zum Aufladen von bis zu 9
Stück Nickel-Metall-Hydrid Akkus im Batteriefach der Albrecht-
Handfunkgeräte AE 2980, AE 2990 AFS und ähnlicher Geräte
vorgesehen.