12 Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen
WEEE Richtlinie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Be-
standteile müssen getrennt der Wiederverwertung oder Entsorgung
zugeführt werden, weil giftige und gefährliche Bestandteile bei un-
sachgemäßer Entsorgung die Umwelt nachhal tig schädigen können.
Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende
ihrer Lebensdauer an den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür
eingerichtete, öffentliche Sammelstellen kostenlos zurückgeben. Ein-
zelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem
Produkt, der Betriebsanleitung oder/und der Verpackung weist auf
diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stofftrennung, Verwertung
und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum
Schutz unserer Umwelt.
13 Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Liefe-
rung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Anbieter verpflich-
tet, den Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Der Kunde ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer ge-
setzlich ver pflich tet. Er kann Altbatterien, die der Anbieter als Neu-
batterien im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich am Ver-
sandlager (Versandadresse) des An bie ters zurückgeben. Die auf den
Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Pb = Bat-
terie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei, Cd = Batterie enthält
mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium, Hg = Batterie enthält mehr als
0,0005 Masseprozent Quecksilber.
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