1.1
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nach BGV C22 zu beachten.
Besonders bei Begehung der Behälter ist eine 2. Person zur Absicherung erforderlich.
Des Weiteren sind bei Einbau, Montage,
Wartung,
Reparatur
kommenden
Vorschriften
berücksichtigen. Hinweise hierzu finden Sie in
den
dazugehörigen
Anleitung.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw.
Anlagenteilen ist immer die Gesamtanlage
außer Betrieb zu setzen und gegen unbefugtes
Wiedereinschalten zu sichern.
Der Behälterdeckel ist stets, außer bei Arbeiten
im Behälter, verschlossen zu halten, ansonsten
besteht
höchste
Unfallgefahr.
Anlieferung montierte Regenschutz ist nur eine
Transportverpackung und nicht begehbar und
nicht kindersicher, er muss umgehend nach
Anlieferung gegen eine geeignete Abdeckung
ausgetauscht
werden
mit entsprechender Abdeckung)! Es sind nur
Original GRAF – Abdeckungen oder von Fa.
GRAF schriftlich freigegebene Abdeckungen zu
verwenden.
Die Firma GRAF bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die alle aufeinander abgestimmt
sind und zu kompletten Systemen ausgebaut werden können. Die Verwendung anderer Zubehörteile
kann dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt und die Haftung für daraus
entstandene Schäden aufgehoben wird.
1.2
Kennzeichnungspflicht
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „Kein Trinkwasser"
schriftlich oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2, Abs. 3.3.2.) um auch nach Jahren eine
irrtümliche Verbindung mit dem Trinkwassernetz zu vermeiden. Auch bei korrekter Kennzeichnung kann
es noch zu Verwechslungen kommen, z.B. durch Kinder. Deshalb müssen alle
Zapfstellen mit Ventilen mit Kindersicherung installiert werden.
www.graf.info
1.
Allgemeine Hinweise
usw.
die
in
Frage
und
Normen
zu
Abschnitten
dieser
Der
bei
(Teleskop-Domschacht
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Brauchwasser –