BEDIENUNGS- UND MONTAGEANLEITUNG
WARTUNG
In einigen Bundesländern sind gemäß ihrer Landesbauordnung (siehe z. B.
www.Rauchwarnmelder-lebensretter.de) die Haus- und Wohnungseigentümer für die
Installations- und Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern verantwortlich.
Eine Wartung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen und umfasst nach DIN 14676
eine Sichtprüfung und eine Funktions-/Alarmprüfung. Nach längerer Abwesenheit,
jedoch spätestens nach einem Jahr ist ein Funktionstest durchzuführen.
AUSTAUSCHDATUM AUF DEM TYPENSCHILD
Tauschen Sie alle Rauchwarnmelder nach spätestens 10 Jahren aus!
Das empfohlene Austauschdatum befindet sich auf dem Typenschild neben dem Text
„recommended date for replacement" in der Schreibweise Monat/Jahr.
Der Melder ist vor Inbetriebnahme max. 2 Jahre lagerfähig.
PFLEGE
Wischen Sie das Gerät mit einem feuchten Tuch oder einem Antistatiktuch ab.
Benutzen Sie keine Lösungsmittel und kein Mikrofasertuch.
Verwenden Sie nie ein trockenes Tuch: es besteht die Gefahr der statischen Aufladung.
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