Beim täglichen Gebrauch des Geräts ist die ständi-
ge Anwesenheit des Bedienungspersonals erfor-
derlich.
Beim Waschen des Geräts den Wasserstrahl nicht
direkt auf die inneren Teile des Geräts richten.
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN IN HINBLICK AUF DIE
UMWELTBELASTUNG
Alle Betriebe müssen den Einfluss, den ihre Tätig-
keiten (Produkte, Dienstleistungen usw.) auf die
Umwelt haben, durch geeignete Verfahren bestim-
men und steuern.
Die Verfahren zur Bestimmung der signifikanten
Auswirkungen auf die Umwelt müssen die nachste-
henden Faktoren berücksichtigen:
– Emissionen in die Atmosphäre
– Abwässer
– Abfallwirtschaft
– Bodenverunreinigung
– Nutzung der Rohstoffe und natürlichen Ressour-
cen
– Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die Um-
weltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige Hinwei-
se, die von jedem, der zur Interaktion mit dem Gerät
während seines vorgesehenen Lebenszyklus be-
rechtigt ist, beachtet werden müssen, um die Um-
weltbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
– Alle Verpackungsteile müssen nach den gesetz-
lichen Bestimmungen im Betreiberland entsorgt
werden.
– Beim Betrieb und bei der Wartung ist darauf zu
achten, dass keine umweltbelastenden Stoffe
(Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelangen. Abfälle
müssen nach den geltenden einschlägigen Be-
stimmungen getrennt entsorgt werden.
– Wenn das Gerät endgültig außer Betrieb genom-
men wird, müssen alle seine Komponenten in
Abhängigkeit von ihren Eigenschaften getrennt
entsorgt werden.
Keine entzündlichen Gegenstände oder Materialien
im Schrank oder in der Nähe des Geräts aufbewah-
ren.
Sicherheit bei der Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2002/
96/EG)
Wichtig
Umweltschädliche Stoffe dürfen nicht in die
Umwelt gelangen. Die Entsorgung in Ein-
klang mit den geltenden gesetzlichen Be-
stimmungen vornehmen.
Gemäß der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG
(Elektro- und Elektronik-Altgeräte) muss der
Betreiber bei der endgültigen Außerbetrieb-
nahme die Geräte bei den hierfür vorgesehe-
nen Rücknahmestellen abgeben oder im
Moment des Erwerbs neuer Geräte unzerlegt
an den Verkäufer zurückgeben.
Alle Geräte, die in Einklang mit der WEEE-Richtli-
nie 2002/96/EG entsorgt werden müssen, müssen
mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet
sein (siehe Seite 5).
Wichtig
Die gesetzwidrige Beseitigung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten zieht Sanktionen
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim-
mungen in dem Mitgliedstaat nach sich, in
dem die Zuwiderhandlung begangen wur-
de.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte können
gefährliche Stoffe enthalten, die schädlich
für die Gesundheit der Personen und für die
Umwelt sein können. Daher müssen sie un-
bedingt vorschriftsmäßig entsorgt werden.
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