•
Die Arbeitsfläche noch nicht abgekühlt ist,
•
Auf dem Herd sich irgendwelche Töpfe befinden
6.
WARTUNG
Vor dem Beginn irgendwelcher Wartungsarbeiten sollte das Gerät von der Stromquelle getrennt werden.
Die tägliche Wartung besteht in dem Leeren des Beckens und seinem Abwaschen mit Hilfe eines
Wischtuchs, das mit dem Wasser mit Spülmittel befeuchtet ist und als nächstes in dem Trockenwischen mit
trockenem Wischtuch.
Einmal im Monat sollte geprüft werden, ob:
•
Die elektrischen Anschlüsse richtig ausgeführt sind
•
Der Stromkabel nicht beschädigt ist
•
Alle Elemente des Gerätes richtig funktionieren.
Einmal im Jahr sollte vom Service der Grad der Abnutzung des Gerätes geprüft werden und eventuelle
Fehlfunktionen seiner Elemente und Teile entdeckt werden.
Im Falle irgendwelcher Ausfälle ist das qualifizierte technische Personal (technischer Service) verpflichtet,
diese zu beseitigen.
Die einmal im Monat durchgeführten Wartungen, die jährlichen Service-Kontrollen und Reparaturen
an dem Gerät können nur durch qualifiziertes technisches Personal (technischen Service) durchgeführt
werden.
7.
ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Diese Informationen beziehen sich auf eine ordnungsgemäße Vorgehensweise mit verbrauchten
elektrischen und elektronischen Geräten.
•
Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft wird, zurüc-
kgelassen werden. Jedes Geschäft ist dazu rechtlich verpflichtet, das alte Gerät kostenlos entgegen-
zunehmen, soweit ein neues Gerät derselben Art und in derselben Menge gekauft wird. Der Käufer ist
lediglich dazu verpflichtet, das alte Gerät auf eigene Kosten zum Geschäft zu bringen.
•
Das alte Gerät sollte zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht werden. Informatio-
nen über die sich in Ihrer unmittelbarer Umgebung befindenden Punkte finden Sie auf der Internetseite
oder Informationstafel Ihrer Gemeinde.
•
Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen zurückgelassen werden.
Sollte eine Reparatur wirtschaftlich nicht nachvollziehbar oder technisch unmöglich sein, ist der Service-
dienst dazu verpflichtet, das Gerät kostenlos entgegenzunehmen.
•
Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben. Sollten Sie keine
Zeit oder keine Möglichkeit haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen, können
Sie sich diesbezüglich an eine spezialisierte Dienstleistungsfirma wenden und die Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden.
Dafür drohen hohe Geldstrafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet, dass
nach dem Ablauf der Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus diesem
Grund muss es an einen Ort gebracht werden, wo es vorschriftsmäßig deponiert oder
wiederverwertet wird.
8.
GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keinem
Garantiewechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein
beschädigte Heizelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner,
Gummidichtungen und jegliche mechanisch beschädigten Elemente. Keinem Garantiewechsel unterliegen
auch Bauelemente, die infolge fehlerhafter Bedienung beschädigt wurden.
Selbstreparatur und Beseitigung der Garantieplombe haben den Verlust der Garantie zur Folge.
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