7) Die Boa-Handräder nach Bedarf festziehen.
6.2 Ablegen des Schafts und des Liners
1) Die Boa-Handräder vom Schaft wegziehen.
2) Die äußere Schaftschale (lateral) des Schafts nach außen ziehen.
Im Falle der Verwendung von Kunststoffhaftstreifen in der lateralen Schaftschale so weit, bis
kein Kontakt mehr zwischen Kunststoffhaftstreifen und Außentextil des Liners gegeben ist.
3) Den Schaft vom Stumpf drücken.
Dabei vorzugsweise mit einer Hand an den Schaftrand der lateralen Schaftschale und mit der
anderen Hand an den Schaftrand der medialen Schaftschale greifen.
4) Den Liner vom Stumpf abrollen und abnehmen.
7 Reinigung
1) Bei Verschmutzungen das Produkt mit einem feuchten Tuch und milder Seife (z.B. Ottobock
Derma Clean 453H10=1) reinigen.
2) Das Produkt mit einem fusselfreien Tuch abtrocknen und an der Luft vollständig trocknen las
sen.
Der Schaftrandpolster kann für die Reinigung abgenommen werden.
1) Bei Verschmutzungen den Schaftrandpolster mit Wasser und milder Seife (z.B. Ottobock
Derma Clean 453H10=1) reinigen.
2) Den Schaftrandpolster mit einem fusselfreien Tuch abtrocknen und an der Luft vollständig
trocknen lassen.
3) Nach vollständiger Trocknung den Schaftrandpolster wieder auf die mediale Schaftschale
stecken.
8 Wartung
► Die Prothesenkomponenten nach den ersten 30 Tagen Gebrauch einer Sichtprüfung und
Funktionsprüfung unterziehen.
► Jährliche Sicherheitskontrollen durchführen.
9 Rechtliche Hinweise
9.1 Haftung
Der Hersteller haftet, wenn das Produkt gemäß den Beschreibungen und Anweisungen in diesem
Dokument verwendet wird. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Dokuments, insbe
sondere durch unsachgemäße Verwendung oder unerlaubte Veränderung des Produkts verur
sacht werden, haftet der Hersteller nicht.
9.2 Markenzeichen
Alle innerhalb des vorliegenden Dokuments genannten Bezeichnungen unterliegen uneinge
schränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jewei
ligen Eigentümer.
Alle hier bezeichneten Marken, Handelsnamen oder Firmennamen können eingetragene Marken
sein und unterliegen den Rechten der jeweiligen Eigentümer.
Aus dem Fehlen einer expliziten Kennzeichnung, der in diesem Dokument verwendeten Marken,
kann nicht geschlossen werden, dass eine Bezeichnung frei von Rechten Dritter ist.
9.3 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der europäischen Richtlinie 93/42/EWG für Medizinpro
dukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien nach Anhang IX dieser Richtlinie wurde das Produkt
in die Klasse I eingestuft. Die Konformitätserklärung wurde deshalb vom Hersteller in alleiniger
Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
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