Mangelhaftung (Gewährleistung)
Für unsere Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde hat uns Gelegenheit zu
geben, uns von dem Mangel zu überzeugen und die Ware auf unser Verlangen und unsere Kosten in eine unsere Werk-
stätten zur Untersuchung zu bringen. Für unsere gewerblichen Kunden gilt folgendes:
(1) Die gelieferte Ware ist vom Kunden sofort bei Anlieferung insbesondere auf Mängel zu überprüfen. Dabei festge-
stellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Transportschäden und fehlende Packstücke
sind auch dem Spediteur unverzüglich zu melden. Soweit Mängel auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt
werden können, sind diese sofort nach Entdekkung schriftlich anzuzeigen. Unser Kunde hat in diesem Fall sofort die
Be- und Verarbeitung und Verwendung der bestellten Ware einzustellen. Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, uns
von dem Mangel zu überzeugen und die Ware auf unser Verlangen und unsere Kosten in eine unsere Werkstätten zur
Untersuchung zu bringen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der
Abnahme feststellbar gewesen sind, ausgeschlossen. Bei gewerblichen Kunden entfällt die gesetzliche Mangelhaf-
tungsfrist von 2 Jahren.
(2) Die Mangelhaftungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag oder
Gesetz ergibt. Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Mangelhaftungsfrist oder eine Garantie
eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab. Eine aktuelle
Liste der einzelnen Mangelhaftungsfristen und -bedingungen bzw. der Garantiefristen- und -bedingungen der Her-
steller kann jederzeit bei uns angefordert werden.
(3) Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unse-
rer Wahl. Erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch ent-
stehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht
zwingend zu ersetzen, es sei denn, das Gesetz schreibt dies vor. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hin-
sichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig
hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann unser Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wir weisen unsere Kunden darauf
hin, dass kein Mangelhaftungsfall vorliegt insbesondere bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder
unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind und bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim
Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit,
außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, stati-
scher Elektrizität, Feuer).
(4) Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu
Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für
den Versand zu berechnen.
(5) Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung und Lagerung,
fehlerhaftem Einbau ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die
nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
(6) Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder
die unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner schließen den Mangelhaf-
tungsanspruch wegen eines Fehlers aus.
(7) In Fällen positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechts-
grund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle,
dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung
von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines
Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haften wir im gesetzlichen Umfang, wobei bei einer Verletzung von
Kardinalspflichten unsere Haftung der Höhe nach auf den typischen, voraussehbaren Schaden beschränkt ist. Der
Begriff der Kardinalspflicht wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Ver-
tragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat unser Kunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.
(8) Im Falle von Datenverlusten haften wir nur, wenn unser Kunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal
täglich nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vor-
handensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn die Datenverluste wurden von uns vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haf-
tung ausgeschlossen.
(9) Der Umfang unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.