3.
TRANSPORT, BEWEGUNG UND
LAGERUNG
Überprüfen Sie immer alle einschlägigen lokalen,
nationalen und internationalen Vorschriften, bevor
Sie eine LiFePO4-Batterie transportieren.
Der Transport einer beschädigten oder zurückgeru-
fenen Altbatterie kann in einigen Fällen besonders
eingeschränkt oder verboten sein.
Der Transport der Batterie unterliegt der Gefahren-
klasse UN3480, Klasse 9. Beim Wasser-, Land- und
Lufttransport fällt die Batterie unter die Verpackungs-
gruppe PI965 Abschnitt I.
DE
Verwenden Sie für den Transport von Batterien der
Klasse 9 die UN-Nummer und die Schilder der Ge-
fahrgutklasse 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe
und Gegenstände. Nehmen Sie Bezug auf die ent-
sprechenden Beförderungspapiere.
Die Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Zellen wer-
den in den Vereinigten Staaten gemäß Abschnitt 49
des Code of Federal Regulations (49 CFR Abschnit-
te 105-180) der US-Gefahrstoffverordnung geregelt.
Die vollständigen Transportbestimmungen und Ver-
packungsanweisungen für dieses Produkt finden Sie
unter http://www.iata.org. Relevante Informationen
zu Lithium-Batterien finden Sie unter „Programs">
"Cargo" > "Dangerous goods (HAZMAT)".
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3.1 Lagerung
Die Batterien werden beim Transport durch eine ge-
eignete Verpackung geschützt. Die Batterien müs-
sen in horizontaler Lage an einem gelüfteten, trocke-
nen und überdachten Ort gelagert werden.
Das verpackte Produkt muss an überdachten Orten
gelagert und vor Staub und Feuchtigkeit geschützt
werden.
Die Stellfläche im Lager muss waagerecht ausge-
richtet und für die Aufnahme des Gewichts ausgelegt
sein.
3.2 Bewegung
TLI PREMIUM
Übersetzung der Originalanleitung
Die Verpackung nicht umdrehen.
Die korrekte Position wird durch ein eigenes
Symbol auf der Verpackung angezeigt (↑↑).
Das Übereinanderstapeln von mehr als 6
Batterien, komplett mit Verpackung, kann
nicht nur zu Beschädigungen des Geräts
führen, sondern auch eine Gefahr für Per-
sonen darstellen.
Beim Heben und Transport die Unfallver-
hütungs- und Sicherheitsvorschriften be-
achten. Hebezeuge und Transportmittel
verwenden, deren Tragfähigkeit höher als
die zu hebende Last ist.
Rev.001