7.
Sicherheitshinweise
GEFAHR
Peitschender Druckluftschlauch beim
Öffnen der Schnellkupplung.
Druckluftschlauch festhalten.
GEFAHR
Bei Wartungs-, Reparaturarbeiten
oder Steckschlüsselwechsel gilt:
Druckluftanschluss trennen, Gerät
drucklos.
WARNUNG
Lärm während des Betriebes.
Gehörschutz tragen!
WARNUNG
Vibrationen vom Gerät auf den
Betreiber während des Last-Betriebes.
Arbeitshandschuhe tragen!
WARNUNG
Aufwirbeln von Staub, Öl oder
sonstigen Flüssigkeiten oder
Schmutzpartikeln während des
Betriebes möglich.
Schutzbrille tragen!
Staubmaske tragen!
WARNUNG
Wegschleudern der Schraube, Mutter
oder des Steckschlüssels.
kein Leerlaufbetrieb.
WARNUNG
Explosionsgefahr!
Gerät nicht in
explosionsgefährdeten Bereichen oder
Atmosphären einsetzen!
Maximal zulässigen Druck beachten!
VORSICHT
Stolperfalle!
RAS 1/2" HW 134 L
Druckluftschläuche, die über den
Boden geführt werden.
Vermeiden bzw. beachten.
Schützen Sie sich, andere
Personen, Sachgegenstände und
ihre Umwelt durch die jeweils
notwendige Schutzmaßnahmen
oder Vorkehrungen um Gesund-
heits-, Sach-, Wert- oder
Umweltschäden sowie
Unfallgefahren zu vermeiden.
Tragen Sie beim Arbeiten mit dem
Ratschenschrauber die erforderliche
Schutzkleidung, insbesondere einen
Gehörschutz, ein Haarnetz, eine
Schutzbrille, Arbeitshandschuhe
und gegebenenfalls eine
Staubmaske.
Der Betreiber hat den sach-
gerechten Betrieb sicherzustellen.
Kinder und Tiere vom Betriebs-
bereich und vom Druckluftgerät
fernhalten.
Druckluftgeräte dürfen nur von
unterwiesenen Personen bedient
und gewartet werden. Reparaturen
dürfen nur von qualifiziertem
Fachpersonal (Schneider Druckluft
GmbH oder ihren Servicepartnern)
durchgeführt werden.
Gerät nur im drucklosen Zustand
transportieren.
Als Energiequelle ausschließlich
Druckluft verwenden.
Nur ausgeruht und konzentriert
arbeiten.
Am Gerät dürfen keine
Manipulationen, Notreparaturen
oder Zweckentfremdungen
vorgenommen werden.
Nur Originalersatzteile verwenden.
Verstärkte Steckschlüssel
verwenden (keine verchromten
oder defekten).
Der maximale Arbeitsdruck
(Fließdruck) darf nicht überschritten
werden (Kap. 6). Die
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