11. Gewährleistung
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrika-
tionsfehler zurückzuführen sind, gilt eine
zweijährige
Gewährleistungsfrist
Lieferung. Alle beweglichen Teile, wie z.B.
Batterien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc.,
sind hiervon ausgenommen. Mängel, die
unter die Gewährleistung fallen, werden für
den Kunden gegen Vorlage der Kaufquit-
tung kostenlos behoben. Weitere Ansprü-
che können nicht berücksichtigt werden.
Kosten für Hin- und Rücktransporte gehen
zu Lasten des Kunden, wenn sich das
Gerät an einem anderen Ort als dem Sitz
des Kunden befindet. Bei Transport-
schäden können Gewährleistungsansprü-
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che nur geltend gemacht werden, wenn für
Transporte die komplette Originalverpak-
ab
kung verwendet und die Waage darin
gemäß dem originalverpackten Zustand
gesichert und befestigt wurde. Bewahren
Sie daher alle Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn
das Gerät durch Personen geöffnet wird,
die hierzu nicht ausdrücklich von seca au-
torisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im
Gewährleistungsfall direkt an den Verkäufer
des jeweiligen Landes zu wenden.