Part No - AD51AU
Einbauanleitung für
WICHTIGE HINWEISE
Die vom Fahrzeughersteller fuer o.g. Modell maximal zugelassene Anhängelast und Stützlast ist den Fahrzeugpapieren
bzw. der Bedienungsanweisung zu entnehmen. Für den Fahrbetrieb sind die Angaben der Fahrzeugherstellers bzgl.
Anhängelast und Stützlast maßgebend, wobei die Werte der KmH nicht überschritten werden dürfen.
ACHTUNG
Die Anhängerkupplung (AHK) ist ein Sicherheitsteil und darf nur von Fachpersonal montiert warden.
Sofern Ersatzteile erforderlich werden, dürfen auch diese nur von Fachpersonal am unbeschädigten Originalteil verbaut
warden. Jegliche Änderung bzw. Umbauten an der AHK sind untersagt.
Zur Montage der AHK dürfen nur die mitgelierfereten Verbindungselement der entsprechenden Festigkeitsklasse
verwendet werden. Der Lieferumfang enthält keine durch den Benutzer austauschbaren Teil. Bei fehlenden oder
mangelhaften Teilen bitten wir um Mitteilung.
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Der Anbau der AHK an das Fahrzeug hat nach den Forderungen des Anhangs VII der Richtlinie
94/20/EG zu erfolgen.
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Das zulässige Gespanngewicht (Fahrzeuggewicht + Anhängergewicht) dard nicht überschritten werden .
Der geprüfte D-Wert und die geprüfte Stützlast der AHK dürfen nicht überschritten werden.
Das Stützlastschild ist an gut sichtbarer Stelle in der Nähe der AHK am Fahrzeug aufzukleben.
Auch die Innenseite des Ko erraumes ist zulässig.
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Alle Befestigungsschrauben der AHK nach ca. 1000 Anhänger-Km und bei jeder Fahrzeuginspektion
gemäß den Anziehdrehmomenten nachziehen.
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Der Kugelkopf ist stets leicht eingefettet einzusetzen. Bei Einsatz von Schwingungsdämpfern sin die
Anweisungen des Herstellers zu beachten.
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Der Durchmesser des Kugelkopfes ist von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Sobald an einer beliebigen Stelle
ein Durchmesser von 49mm erreicht ist, darf die AHK aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzt werde.
Der Kugelkopf bzw. die AHK sind dann zu ersetzten.
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Beim nachträglichen Anbringen von Bohrungen am Fahrzeug, ist vor dem Bohren zu prüfen, ob keine
Fahrzeugleitungen bschädigt werden. Bohrspäne sind zu entfernen und alle gebohrten Löcher bzw.
nachträglich angebrachte Ö nungen sind gegen Korrosion und Eindringen von Wasser zu schützen.
Die elektrische Anlage (Elektrosatz) gemäß StVZO montieren und die ordnungsgemäße Funktion der
Beleuchtungseinrichtungen überprüfen.
Durch den Anhängerbetrieb weden die Fahreigenschaften des Fahrzeuges eingeschränkt und fordern vom
Fahrer erhöhte Aufmerksamkeit. Der Anhängerbetrieb stellt erhöhte Forderungen an das Kühlsystem.
Eventuell erforderliche Umbaumaßnahmen am Kühlsystem sind bei der Vertragswerkstatt zu erfragen.
In einigen Ländern ist die Angabe der zulässigen Anhängelast in kg am Fahrzeug vorgeschrieben.
Die angegebene Anhängelast gilt nur für die Kupplungskugel mit Halterung und bezieht sich nicht auf das
Kraftfahrzeug.
Die vom Fahrzeughersteller serienmäßig genehmigten Befestigungspunkte sind eingehalten. Der Freiraum
sowie die Höhe der Kugelmitte nach Anhang VII, Abbildung 30 der Richtlinie 94/20/EG ist gewährleistet.
Eine Abnahme des Anbaus der Anhängevorrichtung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder
Prüfer für den Kraftverkehr ist ensprechend den Festlegungen in Anhang I, Nr. 5.10 der Richtlinie 94/20/EG nicht
mehr erforderlich.
Bei Änderungen der Anhängelast sind die Forderungen des §27 StVZO zu beachten.
Diese Montage- und Betriebsanleitung ist den Fahrzeugpapieren beizuordnen.
In EG- und nicht EG-Ländern ist nach den dort geltenden Bestimmungen zu verfahren.
Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten!
Audi A6
Audi A7
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