Beko WKM 4215 W Manual Del Usuario página 15

Idiomas disponibles
  • ES

Idiomas disponibles

  • ESPAÑOL, página 27
1
Sicherheit Und Aufstellen
1.2 Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Produkt erfüllt die Vorgaben der
EU-WEEE-Direktive (2012/19/ EU). Das
Produkt
Klassifizierungssymbol für elektrische
und elektronische Altgeräte (WEEE)
gekennzeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall
gesammelt und zurückgenommen werden.
Es darf somit nicht in den Hausmüll gegeben
werden. Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber
(siehe unten zu deren Rücknahmepflichten in
Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen
alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst
dafür verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter
Geräte trägt dazu bei, mögliche negative Folgen
für die Umwelt und die menschliche Gesundheit
zu vermeiden.
1.3 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über
die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Wasserkocher / Bedienungsanleitung
wurde
mit
einem
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz
elektrische und elektronische Geräte.
1.4 Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein
Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart,
das im Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe
oder in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem
auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind,
(kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem
Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn
das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber
Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte
bzw.
Versandflächen für Lebensmittel beinhalten,
die den oben genannten Verkaufsflächen
entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und
Gesamtlager
und
15 / DE
loading