Der Betreiber hat darüber hinaus sicherzustellen, dass
–
in einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz weitere Gefahren ermittelt werden, die sich durch die speziellen
Arbeitsbedingungen am Einsatzort des Gerätes ergeben
–
in einer Betriebsanweisung gemäß Arbeitsmittelbenutzungsverordnung alle weiteren Anweisungen und Sicherheitshinweise
zusammengefasst werden, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze am Gerät ergeben.
1.5 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Betriebssicherheit des Gerätes ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend der Angaben in der
Betriebsanleitung gewährleistet.
Der Reinigungsautomat ist ausschließlich zur Reinigung wasser- und abriebfester Hartbodenbeläge im Innenbereich von Gebäuden
bestimmt. Zur Nassreinigung werden Schrubbbürsten / Schrubbpads und die Absaugvorrichtung eingesetzt.
Die zu reinigenden Flächen müssen eben sein und dürfen eine max. Steigung von 10% nicht überschreiten. Unebenheiten wie z. B.
Schwellen und Absätze dürfen bei der Reinigung nicht überfahren werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt auch die korrekte Einhaltung der Montage-, Betriebs-, Wartungs- und
Reinigungsanleitungen.
Jede darüber hinausgehende und/oder andersartige Verwendung des Gerätes ist untersagt und gilt als nicht
bestimmungsgemäß! Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten wegen Schäden aus
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Gerätes sind
bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein der Betreiber.
1.6 Arbeitssicherheit
Durch das Befolgen der Hinweise zur Arbeitssicherheit kann eine Gefährdung von Personen und/oder des Gerätes verhindert
werden.
Das Nichtbeachten dieser Hinweise kann eine Gefährdung von Personen und Gegenständen durch mechanische oder elektrische
Einwirkungen oder den Ausfall des Gerätes bewirken.
Nichtbeachten der Sicherheitsbestimmungen führt zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche.
1.7 Persönliche Schutzausrüstung
Bei Arbeiten am und mit dem Gerät sind grundsätzlich zu tragen:
–
Geschlossene feste Schuhe mit rutschfesten Sohlen
–
Eng anliegende Arbeitskleidung (geringe Reißfestigkeit, keine weiten Ärmel, keine Ringe und sonstiger Schmuck usw.)
Bei Arbeiten an Batterien sind zusätzlich zu tragen:
–
Schutzbrille
für den Schutz der Augen vor ätzendem Elektrolyt bei Arbeiten an Batterien
–
Schutzhandschuhe
zum Schutz der Hände vor Verletzungen und vor Berührung mit gesundheitsschädlichen Substanzen.
1.8 Gefahren, die vom Gerät ausgehen können
Das Gerät wurde einer Gefährdungsanalyse unterzogen. Die darauf aufbauende Konstruktion und Ausführung des Gerätes
entspricht dem heutigen Stand der Technik.
Dennoch bleibt ein Restrisiko bestehen!
Das Gerät erfordert eine verantwortungsbewusste und umsichtige Bedienung. Unsachgemäße Bedienung oder Bedienung durch
Unbefugte gefährdet andere Personen.
WARNUNG! Verletzungsgefahr!
Unsachgemäße Bedienung des Gerätes kann zu schwersten Verletzungen durch Quetschen, Überrollen oder durch
Berührung von Personen mit rotierenden Bürsten, Treibteller oder Pads führen. Daher Folgendes beachten:
–
Böden mit einer Steigung über 10% dürfen nicht mit dem Gerät gereinigt werden.
–
Gerät stets vorsichtig und mit Rücksicht auf andere Personen und Gegenstände bewegen, Sicherheitsabstand
zu anderen Personen und Gegenständen halten.
–
Niemals andere Personen durch Arbeiten mit dem Gerät gefährden.
–
Bei der Arbeit stets darauf achten, dass andere Personen - insbesondere Kinder - niemals mit dem Gerät in
Berührung kommen.
–
Unbefugte dürfen keinen Zugang zum Gerät haben.
All manuals and user guides at all-guides.com
ausgeschlossen. Für alle Schäden bei
5
Reinigungsautomat
ARA 100│BM 200
nicht