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Das Gerät und seine Komponenten, vor allem Seil, Aufhängung und Absturzsicherung, sind täglich
(vor Arbeitsbeginn) zu überprüfen. Sofern Beschädigungen bzw. Abnützungen erkennbar werden,
sind die Komponenten, bzw. der Gewichtsausgleicher unverzüglich auszutauschen.
Das Seil des Gewichtsausgleichers ist mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf
Beschädigungen zu überprüfen (ISO 4309). Ein beschädigtes Seil am Gewichtsausgleicher darf
nicht weiter betrieben werden.
Bei Instandhaltungsarbeiten muss die Feder vorab völlig entspannt werden – außer beim Seilwech-
sel (siehe Service-Anleitung „Austausch der Feder").
RESTGEFAHREN
GEFAHR!
WARNUNG!
VORSICHT!
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Betriebsanleitung – Gewichtsausgleicher
Verletzungen bis hin zum Tode möglich!
NIEMALS unter schwebenden Lasten gehen, arbeiten oder stehen.
Schwerste Verletzungen möglich!
Lasten stets bei VOLL eingezogenem Seil an- oder abhängen.
NIEMALS Lasten bei ausgezogenem Seil abhängen. Entlastete Seile
(ohne Last) können mit extrem hoher Energie zurückschnellen.
Ein Zurückschnellen des Seils (im unbelasteten Zustand) kann dazu
führen, dass das Seil nicht mehr richtig verankert ist (Seil ist eventuell
aus der inneren Seileinhängung gebrochen). Den Arbeitsbetrieb mit
dem Gewichtsausgleicher sofort einstellen, den Gewichtsausgleicher
als defekt kennzeichnen und den zuständigen Vorgesetzten informieren.
Das Bedienen des Gewichtsausgleichers darf nur an der Last erfolgen
und ist an der Seileinzugsbegrenzung und an der Seilklemme aufgrund
der Quetschgefahr strikt untersagt.
Werden Werkzeuge über den zulässigen Schrägzug von 5° hinausgezo-
gen, können diese nach dem Loslassen heftig pendeln und Personen
verletzen.
Der Betreiber muss sein Personal vor dem Arbeiten mit dem Gewicht-
sausgleicher entsprechend den Angaben in dieser Betriebsanleitung
unterweisen.
Niemals Sicherheitseinrichtungen (z. B. Aufhängung (2), Absturzsiche-
rung (3) oder Lasthaken (9)) entfernen oder durch Veränderung außer
Betrieb setzen.
Der Betrieb eines defekten Gewichtsausgleichers ist strikt untersagt.
Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Gewichtsausgleicher in die Absturzsi-
cherung fällt oder abstürzt. Der weitere Betrieb dieses Gewichtsausglei-
chers ist erst nach dem Austausch des Gehäuses und der Absturzsi-
cherung (3) wieder erlaubt.
Reparaturen sowie De- und Remontagearbeiten am Gewichtsausglei-
cher dürfen nur von hierzu beauftragten und geschulten Personen
durchgeführt werden. Hierbei stets die Originalersatzteile der Carl Stahl
Kromer GmbH verwenden. Nur sie entsprechen den erforderlichen Si-
cherheitskriterien.