VIII - Garantie
Die Garantiefrist der SPARKY-Elektrowerkzeuge
wird im Garantieschein bestimmt.
Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlas-
tung oder unsachgemäße Handhabung zurück-
zuführen sind, bleiben von der Garantie ausge-
schlossen.
Schäden, die durch Material- und/oder Herstel-
lerfehler entstanden sind, werden unentgeltlich
durch Ersatzlieferung oder Reparatur beseitigt.
Beanstandungen bezüglich eines beschädigten
SPARKY-Elektrowerkzeugs können nur aner-
kannt werden, wenn das Gerät unzerlegt (im ur-
sprünglichen Zustand) dem Lieferanten oder der
befugten Kundendienstwerkstatt vorgelegt wird.
Originalbetriebsanleitung
Bemerkungen
Lesen Sie aufmerksam die ganze Bedienungsan-
leitung, bevor Sie mit der Benutzung dieses Pro-
duktes beginnen.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, Verbes-
serungen und Änderungen in seinen Erzeugnis-
sen und in den Spezifikationen ohne Voranmel-
dung vorzunehmen.
Die Spezifikationen können für die verschiedenen
Länder unterschiedlich sein.
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