II.11 HINWEISE ZUR VERSCHROTTUNG DER
EINHEIT UND SCHADSTOFFENTSORGUNG
UMWELTSCHUTZ!
HITECSA ist seit jeher auf den Umweltschutz
bedacht. Es ist wichtig, dass die Verantwortlichen
für die Entsorgung der Einheit gewissenhaft die
folgenden Anweisungen befolgen.
Die Maschine darf nur von einem zur Annahme und Entsorgung
derartiger Produkte/Geräte autorisierten Betrieb verschrottet werden.
Die Maschine besteht vorrangig aus wieder verwertbaren Rohstoffen.
Bei der Entsorgung sind folgende Vorschriften zu beachten:
Das im Verdichter enthaltene Öl ablassen und einer Altöl-
Annahmestelle übergeben;
Falls die Anlage Frostschutzmittel enthält, muss dasselbe als
Schadstoff behandelt werden. Es muss aufgefangen und eventuell
wiederverwertet werden.
Das Kältemittel darf nicht in die Atmosphäre abgelassen werden. Es
muss mit entsprechend zugelassenen Geräten aus der Anlage
abgesaugt, in geeignete Flaschen abgefüllt und einer autorisierten
Annahmestelle übergeben werden;
Der Filtertrockner und die elektronischen Bauteile
(Elektrolytkondensatoren) sind Sondermüll. Sie müssen an einer
entsprechend autorisierten Annahmestelle abgegeben werden;
Die PU-Schaum-Isolierung und das Schaumpolyethylen der
Schläuche, die abziehbare Beschichtung, das Polystyrol der
Verpackung und die schallschluckenden Matten der Verkleidungen
müssen entfernt und als Hausmüll entsorgt werden.
LEITUNGSQUERSCH II: INSTALLATION UND WARTUNG
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