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A1
Gasleitungen
Bei der Installation der Gasleitungen und
des Gas-Zugs müssen die Bestimmungen
und Richtlinien in der EN676 befolgt
werden. Gemäß den Der Installateur muss
auch zusätzliches Zubehör installieren,
das von den örtlichen Bestimmungen
vorgeschrieben wird.
Allgemeine Bestimmungen für den
Gasanschluss
• Die Gasrampe darf nur von einem
autorisierten Fachmann an das Gasnetz
angeschlossen werden.
• Der Querschnitt des Gasrohrs sollte so
bemessen sein, dass der Gaszufuhrdruck
nicht unter den vorgeschriebenen Wert
abfällt.
• ein Gaskugelhahn (nicht im Lieferumfang
enthalten) muss vor der Gasrampe
montiert werden
LEGENDE
Pf: Feuerraumwiderstand
Pb: Brennergesamtdruckverlust
(Druckverlust des Mischkopfs und der
gesamten Gasrampe),
Pin: minimaler Gasanschlussdruck
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Brennerrohr-Einbautiefe und Aus-
mauerung
Bei Wärmeerzeugern ohne gekühlte
Vorderwand ist, sofern der Kesselher-
steller keine anderen Angaben macht, eine
Ausmauerung oder eine Isolierung 5 wie in
der nebenstehenden Abbildung
erforderlich. Die Ausmauerung darf die
Vorderkante des Flammrohrs nicht
überragen und mit höchstens 60° konisch
zulaufen. Der Luftspalt 6 ist mit einem
elastischen, nicht brennbaren
Isolationsmaterial auszufüllen.
Bei Heizkesseln mit Umkehrfeuerung
muss die Mindesttiefe beim Einsetzen des
Schlauchs A laut Anweisungen des
Kesselherstellers eingehalten werden.
Bei Kesseln mit ist die Eintauchtiefe des
Flammrohrs nach den Angaben des
Kesselherstellers zu beachten.
Heizkessel mit Flammenumkehr :
A = 50-100 mm.
Dreizugkessel :
A1 = 50-100 mm.
Abgasanlage
Um eine eventuelle ungünstige Schall-
emissionen zu vermeiden, sollten nach
Möglichkeit keine rechtwinkligen
Anschlussstücke bei der rauchgasseiti-
gen Anbindung des Kessels verwendet
werden.
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