Garantie
Bei Erwerb einer Neumaschine gewährt FLEX
2 Jahre HerstellerGarantie, beginnend mit
dem Verkaufsdatum der Maschine an den
Endverbraucher. Die Garantie erstreckt sich
nur auf Mängel, die auf Material- und/oder
Herstellungsfehler sowie auf die Nichter-
füllung zugesicherter Eigenschaften zurück-
zuführen sind. Bei Geltendmachung eines
Garantieanspruchs ist der Original-Verkaufs-
beleg mit Verkaufsdatum beizufügen.
Garantiereparaturen dürfen ausschlie≈lich
von FLEX autorisierten Werkstätten oder
Service-Stationen durchgeführt werden.
Ein Garantieanspruch besteht nur bei
bestimmungsgemä≈er Verwendung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind
insbesondere betriebsbedingter Verschlei≈,
unsachgemä≈e Anwendung, teilweise oder
komplett demontierte Maschinen sowie
Schäden durch Überlastung der Maschine,
Verwendung von nicht zugelassenen,
defekten oder falsch angewendeten Einsatz-
werkzeugen. Schäden, die durch die
Maschine am Einsatzwerkzeug bzw. Werk-
stück verursacht werden, Gewaltanwendung,
Folgeschäden, die auf unsachgemä≈e oder
ungenügende Wartung seitens des Kunden
oder Dritter zurückzuführen sind, Beschädi-
gungen durch Fremdeinwirkung oder von
Fremdkörpern, z. B. Sand oder Steine sowie
Schäden durch Nichtbeachtung der
Bedienungsanleitung, z. B. Anschluss an eine
falsche Netzspannung oder Stromart.
Garantieansprüche für Einsatzwerkzeuge
bzw. Zubehörteile können nur dann geltend
gemacht werden, wenn sie mit Maschinen
verwendet werden, bei denen eine solche
Verwendung vorgesehen oder zugelassen ist.
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ALi 10.8 B/ALi 10.8 G/ALi 10.8 S
Haftungsausschluss
Der Hersteller und sein Vertreter haften nicht
für Schäden und entgangenen Gewinn durch
Unterbrechung des Geschäftsbetriebes, die
durch das Produkt oder die nicht mögliche
Verwendung des Produktes verursacht
wurden.
Der Hersteller und sein Vertreter haften nicht
für Schäden, die durch unsachgemä≈e
Verwendung oder in Verbindung mit
Produkten anderer Hersteller verursacht
wurden.