4. Die vorgesehenen Steuer- oder Stoppvorrichtungen (Schlüsselta-
ster, Steuertasten oder Funksender) verwenden, die Schließung
und Öffnung des Tors testen und prüfen, ob das Verhalten wie
vorgesehen ist.
5. Besser mehrere Tests ausführen, um das Gleiten des Tors und
eventuelle Montage- und Einstellfehler sowie das Vorhandensein
besonderer Reibungen zu überprüfen.
6. Den korrekten Betrieb aller Sicherheitsvorrichtungen der Anlage
einzeln überprüfen (Photozellen, Schaltleisten, Notstopps usw.).
Insbesondere muss bei jeder Auslösung einer Vorrichtung die
OK-LED an der Steuerung 2 Mal schnell blinken und somit
bestätigen, dass die Steuerung das Ereignis erkannt hat.
7. Zur Überprüfung der Photozellen und insbesondere um zu prü-
fen, dass keine Interferenzen mit anderen Vorrichtungen vorhan-
den sind, einen Zylinder mit 5 cm Durchmesser und 30 cm Län-
ge auf der optischen Achse zuerst nah an TX, dann nah an RX
und abschließend in ihrer Mitte durchführen und prüfen, dass die
Vorrichtung in allen Fällen ausgelöst wird und vom aktiven
Zustand auf den Alarmzustand übergeht und umgekehrt. Dann
prüfen, dass in der Steuerung die vorgesehene Handlung verur-
5.2) Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung darf erst erfolgen, nachdem alle Abnahmepha-
sen von TEN sowie der anderen Vorrichtungen erfolgreich beendet
sind. Eine teilweise oder vorübergehende Inbetriebsetzung ist
unzulässig.
1. Die technischen Unterlagen der Automatisierung zusammenstel-
len und diese mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Sie müs-
sen mindestens umfassen: Gesamtzeichnung der Automatisie-
rung, Schaltplan mit den elektrischen Anschlüssen, Risikoanalyse
und jeweilige angewendete Lösungen, Konformitätserklärung des
Herstellers für alle benutzten Vorrichtungen (für TEN die anliegen-
de "CE-Konformitätserklärung" verwenden), Kopie der Bedie-
nungsanweisungen und des Wartungsplans der Automatisierung.
2. Am Tor ein Schild mit mindestens folgenden Daten anbringen:
Automatisierungstyp, Name und Adresse des Herstellers (Verant-
wortlicher der "Inbetriebsetzung"), Seriennummer, Baujahr und
CE-Markierung.
3. In Tornähe auf bleibende Art ein Etikett oder ein Schild befestigen,
das die Angaben zur Durchführung der Entriegelung und der
Bewegung von Hand enthält.
4. Am Tor bleibend ein Etikett oder Schild mit dieser Abbildung befe-
stigen (Mindesthöhe 60 mm) (Abbildung 23).
5. Die Konformitätserklärung der Automatisierung anfertigen und
dem Inhaber aushändigen.
6. Das Handbuch "Anweisungen und Hinweise für die Bedienung
der Automatisierung" anfertigen und dem Inhaber der Automati-
sierung übergeben.
sacht wird, während der Schließung also zum Beispiel eine
Umkehrung der Bewegung.
8. Falls die durch die Torbewegung verursachten Gefahren mittels
Begrenzung der Aufprallkraft abgesichert worden sind, muss die
Kraft nach den Verordnungen der Vorschrift EN 12445 gemessen
werden. Falls die "Geschwindigkeitsregelung" und die Kontrolle
der "Motorkraft" als Hilfsmittel für das System zur Aufprallkraftre-
duzierung benutzt werden, die Einstellung erproben und finden,
mit der die besten Ergebnisse erzielt werden.
7. Den Wartungsplan anfertigen und dem Inhaber der Automatisie-
rung aushändigen. Er enthält die Wartungsvorschriften der einzel-
nen Vorrichtungen.
8. Vor der Inbetriebsetzung des Automatismus, den Inhaber auf
geeignete Weise und schriftlich (z.B. in den "Anweisungen und
Hinweise für die Bedienung der Automatisierung" über die noch
vorhandenen Gefahren und Risiken informieren.
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