BEDIENUNGSANLEITUNG
DES HEIZLÜFTERS
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, IMETEC dankt Ihnen für den Kauf dieses Produktes.
Wir sind sicher, dass Sie die Qualität und die Zuverlässigkeit dieses Geräts, bei dessen Planung
und Produktion die Kundenzufriedenheit im Vordergrund stand, zu schätzen wissen werden.
Diese Bedienungsanleitung wurde gemäß der europäischen Norm EN 82079 verfasst.
ACHTUNG!
Anweisungen
Verwendung.
Lesen
insbesondere die Sicherheitshinweise vor der
Inbetriebnahme des Gerätes durch und befolgen
Sie sie. Verwahren Sie die vorliegende Anleitung
zusammen
während der gesamten Lebenszeit des Gerätes
für zukünftiges Nachschlagen auf. Im Falle der
Überlassung des Geräts an Dritte, ist diesen auch
die vollständige Dokumentation zu übergeben.
HINWEIS: Falls sich beim Lesen dieser Gebrauchsanleitung einige Stellen als schwer
verständlich erweisen oder Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte, bevor Sie das Gerät benutzen,
Kontakt mit dem auf der letzten Seite dieser Anleitung angeführten Unternehmen auf.
Sicherheitshinweise
Anweisungen für den sicheren Gebrauch der Batterien
Zeichenerklärung
Beschreibung des Geräts und des Zubehörs
Vorbereitung
Gebrauch
• Nachdem Sie das Gerät aus der Verpackung genommen haben, überprüfen Sie
mithilfe der Zeichnung, ob die Lieferung vollständig ist und das Gerät keine
Transportschäden erlitten hat. Im Zweifelsfall gebrauchen Sie das Gerät nicht,
sondern nehmen Sie Kontakt mit einer autorisierten Servicestelle auf.
• Das Verpackungsmaterial ist kein Spielzeug für Kinder! Bewahren Sie den
Plastikbeutel für Kinder unzugänglich auf; Erstickungsgefahr!
• Kontrollieren Sie bitte vor dem Anschließen des Geräts, dass die technischen
Daten (13) mit den Eigenschaften des zur Verfügung stehenden Stromnetzes
und Warnhinweise
Sie
die
mit
dem
INHALT
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S. 19
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S. 20
S. 20
S. 20
SICHERHEITSHINWEISE
für
Bedienungsanleitung
bebilderten
Wartung und Aufbewahrung
Problemlösung
Entsorgung
Servicestelle und Garantie
Bebilderter Leitfaden
Technische Daten
DE
eine
sichere
und
Leitfaden
S. 22
S. 23
S. 24
S. 24
I
II
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