1 - EINLEITUNG
1.5 Garantie
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Campagnola gewährt Garantie auf alle Kompressoren und pneumatischen Geräte ihrer Herstellung auf die Dauer von 2
Jahren ab Kaufdatum, welches durch Rechnung oder ein entsprechendes Dokument belegt werden muß. Für
Verbrennungsmotoren gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller.
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Garantieanträge werden nur anerkannt, wenn Anbau, Einsatz und Bedienung den Wartungs- und Bedienungsanleitungen
und den schriftlichen Anweisungen von den "Autorisierten Verkaufsstellen" entsprechen.
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Werkseitig eingebaute, beschädigte oder fehlerhafte Teile werden kostenlos repariert oder ersetzt.
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Arbeitslohn und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.
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Ausgeschlossen von Garantieleistungen sind Verschleißteile (Filter, Riemen, Klingen, Dichtungen, usw.).
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Arbeiten von Technikern der Herstellerfirma (Besichtigungen, Demontage und Montage), welche durch falsche Bedienung
und nicht durch Herstellungsfehler begründet sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
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Endgültige Entscheidungen über Garantiefälle können nur von Mitarbeitern von den "Autorisierten Kundendienststellen"
getroffen werden. Sie werden von Fall zu Fall entscheiden, welche Arbeiten in Garantie ausgeführt werden können.
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Von der Garantie ausgeschlossen ist jegliche Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden an Personen, Tieren oder
Gegenständen, welche durch ungeeignete Bedienung oder mangelnde Wartung entstanden sind. Die Garantie beschränkt
sich auf Herstellungsfehler.
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Der Garantieanspruch erlischt bei Reparaturen durch unbefugte Personen, bei (auch kleine) Änderungen an den Geräten
und bei Verwendung von Nichtoriginalersatzteilen.
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In keinem Fall wird der Kompressor oder das Gerät ersetzt.
ACHTUNG!
Zur Garantieforderung nach den obengenannten Anweisungen benötigt die Herstellerfirma den richtig ausgefüllten
Garantieschein und den entsprechenden Kaufnachweis (Rechnung oder entsprechendes Dokument).
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- UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN
ACHTUNG!
Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung, die auf der Nichteinhaltung folgender Angaben beruht.
2.1 Allgemeine Hinweise
Eine für die durchzuführenden Arbeiten geeignete Schutzkleidung tragen. Die Kleidung muß eng am Körper
anliegen. Keine Krawatten, Ketten oder Gürtel tragen, die zwischen die Maschinenteile geraten könnten. Einen Schutzhelm
aufsetzen sowie Arbeitsschuhe und Handschuhe anziehen.
Eine unter dem Einfluß von Alkohol oder von Medikamenten, die die Reaktionsgeschwindigkeit beeinträchtigen,
oder von Drogen stehende Person ist nicht zur Bedienung oder Steuerung der Maschine sowie zur Durchführung von
Wartungseingriffen oder Reparaturen befugt.
Die Maschine ist nur den Personen anzuvertrauen oder zu übergeben, die über die Bedienungsanleitung Bescheid
wissen oder die von befugtem Personal dafür geschult wurden.
Kinder und Tiere von der Maschine fernhalten.
Das Kontrollventil, das Sicherheitsventil, sowie den Luftbehälter nicht verändern.
Der Benutzer ist verantwortlich für Gefahren oder Unfälle, die anderen Personen oder deren Besitz passieren
können.
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