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1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die mobile Kraftstofftankstelle KS-Mobil ist ein
zugelassenes Großpackmittel IBC (Intermediate
Bulk Container) gemäß ADR für gefährliche Güter
der Verpackungsgruppe II + III (flüssige, wasserge-
fährdende Stoffe mit mittlerer und geringer Gefahr).
Die Tankanlage ist zur Verwendung an wechseln-
den Einsatzorten im Freien vorgesehen.
Sie darf nur mit gültiger Inspektion / Prüfung befüllt
oder transportiert werden. Wiederholungsprüfung
zwei einhalb Jahre nach Herstelldatum durch einen
Sachkundigen. Wiederholungsprüfung fünf Jahre
nach Herstelldatum durch einen Sachverständigen.
Hinweis: Die Prüfungen sind jeweils im Abstand von
5 Jahren zu wiederholen.
Zusätzlich ist die Tankanlage nach DIN 6623-2 zur
Verwendung als Lagertank zugelassen. Die Ver-
ordnungen für Brandschutz und Betriebs sicher heit
ist zu beachten!
Einsatztemperatur: - 10 °C bis + 40 °C
Wichtig!
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Es darf ausschliesslich sauberes Medium
gefördert werden.
Eine bestimmungsgemäße Verwendung betrifft
(vorzugsweise) folgende Flüssigkeiten:
• Kraftstoffe mit max. Ethanolgehalt von 15 %
• Kraftstoffgemische
Zulässig sind auch:
• Dieselkraftstoff.
• Heizöl.
• Biodiesel
Dabei ist eine Bezettelung mit UN1202 erfoderlich.
Für die erleichterte Gefahrgut-Beförderung (<1000
Punkte) ist gemäß ADR folgendes erforderlich:
• Bezettelung (Aufkleber) der Tankanlage
• Ausrüstungspflicht mit Feuerlöscher (2 kg)
• Mitführen eines Begleitpapiers
(hier Beförderungspapier – nationale
Ausnahmeregelungen beachten)
(kein Beförderungspapier in Deutschland –
Ausnahme 18 S)
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• Beachten der sogenannten „1000-Punkte-Regel"
gemäß Tabelle 1.1.3.6 ADR, d. h. Gesamtmenge
der Beförderungseinheit <1000 Punkte
» Otto-Kraftstoff 1 l = 3 Punkte
(333 l = 1000 Punkte)
» Dieselkraftstoff 1 l = 1 Punkt
Für die Gefahrgut-Beförderung (ohne Erleichte-
rung) ist gemäß ADR folgendes erforderlich:
• Bezettelung (Aufkleber) der Tankanlage
• Kennzeichnung des Fahrzeugs mit orangenen
Tafeln
• Ausrüstungspflicht mit:
- 2 x Feuerlöscher entsprechend der Masse
der Beförderungseinheit
- Unterlegkeil
- zwei selbststehende Warnzeichen
- Handlampe, Warnweste, Handschuhe,
Schutzbrille je Fahrzeugbesatzungsmitglied
- Augenspülflasche
- Schaufel, Kanalabdeckung, Auffangbehälter
• Begleitpapiere mit:
- Beförderungspapier
- schriftliche Weisungen
- Lichtbildausweis
- gültige ADR-Bescheinigung
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Wichtig!
Lesen Sie unbedingt die relevanten
Vorschriften der ADR.
1.2.1 Zusammenfassung
Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungs-
gemäß!
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet,
Umbauten an der Tankanlage vorzunehmen. Zur
bestimmungsgemäßen Verwendung gehört das
Beachten aller Hinweise in dieser Betriebsanleitung.