Frigo
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Gewährleistung
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HINWEIS
Die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen ist abhängig vom
Nachweis der korrekt durchgeführten Wartungen.
Die Gewährleistung bezieht sich auf die ordnungsgemäße und fest im Fahrzeug ein-
gebaute Kühleinrichtung.
Die Frigo Kühlanlagen werden nach dem neuesten Stand der Technik gefertigt und
unterliegen einer ständigen Kontrolle, um eine optimale Qualität des Produktes
gewährleisten zu können.
Sollten dennoch Fehler am Material oder in der Verarbeitung auftreten, werden
diese innerhalb der ersten 24 Monate oder bis max. 100.000 km behoben. Maßge-
bend für den Beginn der Gewährleistung ist,
das Zulassungsdatum bei Neufahrzeugen, oder
das Übergabedatum des mit der Kühlanlage ausgestatteten Fahrzeugs an den
Kunden.
Dies kann durch Instandsetzen, Überholen oder Ersatz der betroffenen Teile gesche-
hen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Service-Hotline Tel. +49 (0)2572 879-966.
Sollte es im Notfall nicht möglich sein, die erforderlichen Arbeiten von einem autori-
sierten Vertragspartner durchführen zu lassen, ist es in jedem Fall notwendig, eine
schriftliche Freigabe-Bestätigung von der Dometic WAECO International GmbH
einzuholen.
Bei Nichtbeachtung erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
Schäden durch natürliche Abnutzung, Feuer, höhere Gewalt, äußere Einwirkung,
Missbrauch, unsachgemäße Bedienung, unsachgemäße Behandlung und Unfall
sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche wie Schadenersatz, Ersatz von Neben- und
Folgekosten, Wandlung oder Minderung bestehen nicht.
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Entsorgung
Wenn Sie die Kühlanlage endgültig außer Betrieb nehmen, entsorgen Sie die einzel-
nen Komponenten fachgerecht bei einem Recyclingcenter.
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Gewährleistung
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