Sicherheitsfaktor dar. Vor Beginn dieser Arbei-
ten ist der Wechselakku aus der Maschine zu
entnehmen.
Es dürfen nur original MAFELL-Ersatz- und
Zubehörteile verwendet werden. Es besteht
sonst kein Garantieanspruch und keine Haftung
des Herstellers.
3
Rüsten / Einstellen
3.1
Akku laden
Die Nennspanung des Akkus muß mit den Angaben
auf der Maschine übereinstimmen.
Akku und Ladegerät sind aufeinander abgestimmt.
Zum Laden darf nur ein MAFELL - Schnellladegerät
verwendet werden.
Bei einer neuen Maschine muß zuerst der Akku auf-
geladen werden. Ein neuer Akku bringt erst nach ca.
5 Lade- und Entladezyklen seine volle Leistung.
Die Inbetriebnahme des Schnellladegerätes sowie die
Beschreibung des Ladevorgangs entnehmen Sie bitte
der beigelegten Anleitung „APS Akku - Power - Station".
Der Akku ist mit einer Temperaturüberwachung aus-
gestattet, welche Ladung nur im Temperaturbereich
zwischen 5°C und 45°C zuläßt. Dadurch wird eine
hohe Akku Lebensdauer erreicht.
Eine wesentlich verkürzte Betriebszeit je Aufladung
zeigt an, daß der Akku verbraucht ist und ersetzt
werden muss.
Akku vor Hitze und Feuer schützen:
Explosionsgefahr!
Akku nicht auf Heizkörper ablegen oder längere Zeit
starker Sonneneinstrahlung aussetzen, Temperatu-
ren über 50°C schaden. Erwärmten Akku vor dem
Laden abkühlen lassen.
Akku nicht öffnen sowie vor Stoß
schützen. Akku trocken und frostsi-
cher aufbewahren.
Die Kontakte des Akkus bei Aufbe-
wahrung außerhalb des Ladegerä-
tes abdecken. Bei Kurzschluß durch
metallische Überbrückung besteht
Brand- und Explosionsgefahr.
Akku nicht mehrmals hintereinander
schnellladen. Nach kurzzeitigen
Beanspruchungen (z.B. 3 Minuten)
nicht erneut laden.
Hinweise
beachten.
3.2
Späneabsaugung
Bei längerem Bearbeiten von Holz oder bei gewerb-
lichem Einsatz und bei Werkstoffen, bei denen
gesundheitsschädliche Stäube entstehen, ist die
Maschine an eine geeignete externe Absaugein-
richtung anzuschließen. Der Innendurchmesser des
ansteckbaren Absauganschluss-Stutzens 3 (Abb. 2)
beträgt 35 mm.
In Deutschland werden zur Absaugung
von Holzstäuben geprüfte Absaugein-
richtungen gefordert. Das sichere Unter-
schreiten des Luftgrenzwertes (2 mg/m
ist nur bei Anschluss der Maschine an
eine geprüfte Absaugeinrichtung (z. B.
Industriestaubsauger oder Kombigerät)
gewährleistet.
3.3
Sägeblattauswahl
Eine gute Schnittqualität ist neben der Verwendung
von einem scharfen Sägeblatt in erster Linie von der
Auswahl der Art des Sägeblattes in Zusammenhang
mit dem zu bearbeitenden Material abhängig.
Für die unten aufgeführten Holzarten sind folgende
Sägeblätter geeignet:
Universalblatt für max. Schnittmeter speziell für
Akkumaschinen:
HM-Kreissägeblatt Ø 160 x 1,6 x 20, 16 Zähne
Schneiden von Weich- und Hartholz quer und
längs zur Faserrichtung:
HM-Kreissägeblatt Ø 160 x 1,8 x 20, 24 Zähne
Schneiden von Weich- und Hartholz speziell
längs zur Faserrichtung:
HM-Kreissägeblatt Ø 160 x 1,8 x 20, 16 Zähne
-10-
zum
Umweltschutz
)
3