5 Jahres-garantie
Sie haben für Ihre Sicherheit und Ihr Freizeitvergnügen
einen SHARK-Helm gekauft. Dieser ist mit größter Sorgfalt
hergestellt worden, um Ihren Ansprüchen gerecht zu wer-
den. Für Ihre Sicherheit und die Ihres Mitfahrers beachten
Sie stets alle Vorsichts-
maßnahmen
beim
Fahren
Die 5-Jahres-Garantie von SHARK sichert jedem Käufer
zu, dass bei einem eventuellen Fabrikationsfehler oder
Materialmangel die Verantwortung in Form dieser Garan-
tie von SHARK übernommen wird.
umfang
Durch diese Garantie werden die dem Käufer zustehenden
gesetzlichen Gewährleistungs-rechte (Nachbesserung,
Ersatzlieferung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung
des Kaufpreises, Schadensersatz) nicht einge-schränkt.
Wenn während der Garantiezeit (5 Jahre ab Kaufdatum)
ein Problem auftritt, das unter diese Garantie fällt, ver-
pflichtet sich SHARK, über seine SHARK-Partner die fehle-
rhaften Teile zu reparieren oder zu ersetzen; und zwar in
der maximalen Höhe des Verkaufspreises. Die eventuellen
Bearbeitungskosten werden von den SHARK-Partnern
übernommen.
SHARK behält sich das Recht vor, Arbeiten im Sinne dieser
SHARK-Garantie mit Ersatzteilen durchzuführen, die dem
neuesten Stand des jeweiligen Modells entsprechen. Es
ist nicht möglich, eine perfekte Anpassung der Farben
oder des Dekors zuzusichern, wenn diese an besondere
Herstellungsverfahren und/oder limitierte Serien gebun-
den sind. Außerdem verändern sich die Farben mit der
Zeit, was eine Anpassung der entsprechenden Ersatzteile
erschweren kann.
Sollte die Reparatur eine Rücksendung notwendig
machen, übernimmt der SHARK-Partner die Frachtkosten
in der Höhe der nationalen Standardtarife.
Wenn SHARK aus technischen Gründen oder mangelnder
Verfügbarkeit von Ersatzteilen nicht in der Lage ist, die
Reparatur kurzfristig zuzusichern oder durchzuführen,
wird SHARK dem Käufer zu vorteilhaften Bedingungen
entweder einen neuen Helm oder (sollte dieser nicht mehr
lieferbar sein) ein in Preis und Optik gleichwertiges Mo-
dell zur Verfügung stellen. Sollte ein gleichwertiges Mo-
dell nicht lieferbar sein, ist der Käufer zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
SHARK ist nicht verpflichtet, einen Ersatzhelm für den
Zeitraum der Bearbeitung eines Garantiefalls unentgelt-
lich zu stellen.
mit
Ihrem
Zweirad.
5 JahreS-garanTIe
nicht von der garantie erfaßte mängel/Schäden
Unter diese Garantie fallen ausschließlich Materialmängel
und Fabrikationsfehler.
Die SHARK-Garantie kann in folgenden Fällen nicht in
Anspruch genommen werden :
Schäden als Folge von
1. Sturz oder Unfall
2. technischen Änderungen durch den Benutzer oder
einen Dritten (Klebstoff, Aufkleber, Farbe, Schraube usw.).
3. Benutzung oder Kontakt mit: chemi-schen Produkten
(u.a. Brennspiritus auf dem Visier) oder zu starken Hitze-
quellen.
4.
schlechter
Behandlung
Bedingungen (z.B. hohe Feuchtigkeit), fehlende Wartung
und Pflege.
5. Alterung (durch normalen Gebrauch) der inneren Stoffe
und Dämmung, der äußeren Oberfläche oder des Visiers
(Kratzer, Streifen usw.).
6. langem und unnormalen Einwirken von UV-Strahlen,
vor allem bezüglich den Farben des Dekors.
Außerdem fallen Mängel, die durch Gebrauch entstanden
sind, nicht unter diese Garantie. Dazu zählen: Probleme
mit Tragekomfort, Größe, Helmgeräuschen, Aerodynamik
usw.
ablauf
Beim Kauf des Helmes, besuchen Sie unsere Website
www.shark-helmets.com, um Ihre Garantie zu aktivieren.
Alle Garantieansprüche müssen grundsätzlich bei dem
SHARK-Händler angemeldet werden, der den Helm
verkauft hat. Ausnahmen sind möglich, z.B. bei Umzug
des Käufers. Um Garantieansprüche geltend machen zu
können, muss der Käufer den Grund der Reklamation
dem Händler mitteilen und ihm die Garantiekarte gegen
Quittung übergeben.
Dauer
Diese Garantie wird in allen Punkten nach 5 Jahren ab
Kaufdatum ungültig. Auch das zwischenzeitliche Ersetzen
eines beliebigen Teiles verlängert diese Garantie nicht.
Nach dieser Zeit und einem normalen Gebrauch ist es
ratsam, den Helm zu ersetzen, um stets von einer maxi-
malen Sicherheit und Ausstattung zu profitieren. Durch
fortwährenden Gebrauch und/oder Stöße können äußere
Teile dieses Schutzhelmes in Funktion und Sicherheit
beeinträchtigt werden.
:
ungewöhnliche
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