DE
HINWEIS
Der Akku ist beim Aufladen aufgrund der
automatischen Erkennung des Ladezu-
standes vor Überladen geschützt und
kann somit einige Zeit, jedoch nicht auf
Dauer, mit dem Ladegerät verbunden
verbleiben.
■
Lagern Sie den Akku an einem trockenen,
frostfreien Ort bei einer Lagertemperatur von
0 °C – 35 °C und mit einem Ladezustand von
ca. 40 – 60 %.
■
Lagern Sie den Akku wegen Kurzschlussge-
fahr nicht in der Nähe metallischer oder säu-
rehaltiger Gegenstände.
■
Laden Sie den Akku nach ca. 6 Monaten
Lagerung für ca. 2 Stunden nach.
10 TRANSPORT
HINWEIS
Die Nennenergie des Akkus beträgt
mehr als 100 Wh! Deshalb die nachfol-
genden Transporthinweise beachten!
Der enthaltene Li-Ion Akku unterliegt dem Ge-
fahrgutrecht, kann jedoch unter vereinfachten Be-
dingungen transportiert werden:
■
Durch den privaten Benutzer kann der Akku
ohne weitere Auflagen auf der Straße trans-
portiert werden, sofern dieser einzelhandels-
gerecht verpackt ist und der Transport Privat-
zwecken dient.
■
Gewerbliche Nutzer, welche den Transport in
Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchfüh-
ren (z. B. Lieferungen von und zu Baustellen
oder Vorführungen), können diese Vereinfa-
chung ebenfalls in Anspruch nehmen.
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
24
Weitere Hinweise zu Beförderung und
Versand
■
Lithium-Ionen-Akkus nur im unbeschädigtem
Zustand transportieren bzw. versenden!
■
Zum Transport des Akkus ausschließlich den
Original-Karton oder einen geeigneten Ge-
fahrgutkarton (nicht erforderlich bei Akkus mit
weniger als 100 Wh Nennenergie) verwen-
den.
■
Offene Akkukontakte abkleben, um einen
Kurzschluss zu verhindern.
■
Den Akku innerhalb der Verpackung vor Ver-
rutschen sichern, um Beschädigungen am
Akku zu verhindern.
■
Die korrekte Kennzeichnung und Dokumen-
tation der Sendung beim Transport bzw. Ver-
sand (z. B. durch Paketdienst oder Spedition)
sicherstellen.
■
Sich vorab informieren, ob ein Transport mit
dem gewählten Dienstleister möglich ist, und
die Sendung anzeigen.
Wir empfehlen die Hinzuziehung eines Gefahr-
gut-Fachmanns zur Vorbereitung des Versands.
Auch eventuelle weiterführende nationale Vor-
schriften beachten.
11 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
■
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
■
Altbatterien oder -akkus, welche nicht
fest im Altgerät verbaut sind, müssen
vor der Abgabe entnommen werden!
Deren Entsorgung wird über das Batte-
riegesetz geregelt.
■
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und
Elektronikgeräten sind nach deren Ge-
brauch gesetzlich zur Rückgabe ver-
pflichtet.
■
Der Endnutzer trägt die Eigenverant-
wortung für das Löschen seiner perso-
nenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Transport
GT 4030